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Eine Bamberger Baumeisterfamilie um die Wende des 17. Jahrhunderts : Ein Beitrag zur Geschichte der Dientzenhofer
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Aus dem vorhandenen Aktenmaterial ergibt sich, dass dieBauabsichten des Fürstabts grossen Schwankungen unterworfenwaren. Während sich der Baumeister in einer Punktationvon 1700 verpflichten muss, «den alten Stiftsbau 1 totaliter

ablegen zu lassen, ausser denen beiden hohen Türmen.

Die S. Bonifazi-capellen zu verlängern, zu erhöhen und zuwölben, die Sakristey und Capitelhaus weiter ahn die Kirchenanzubauen, ... die grosse runde Kuppel auswendig rings-herum!) mit gehauenen Steinen zu versetzen etc. ergibt sichaus dem Bauakkord vom 18. März 1704, dass dasLanghaus nur «bis an den Kreuzbau gegen den Convent»(Querschiff der alten Kirche), dessen seitherige Mauern undDach stehen bleiben sollen, 2 abzutragen sei. 3 Demnach solltealso der ganze westliche Teil der ehemaligen Stiftskirche er-halten bleiben. Von der grossen Kuppel und den sonstigen Ab-änderungen ist nicht mehr die Rede.

In der bisherigen Litteratur wurde dieser Vertrag alsHauptkontrakt angesehen. Schlereth (S. 155—9) bringt ihn imWortlaut und baut auf ihm seine umständlichen Kostenbe-rechnungen auf; er beachtet aber nicht, dass sub. 2 demBaumeister aufgetragen wird, «einen ganz neuen Grund so tiefund so weit, wie zu einem solchen Bau erfordert wird, i nder Weite und Länge wiejetzt steht zu legen.M. E. erhellt hieraus, dass es sich dabei um einen Umbau indenselben Grössenverhältnissen handelte, sollten doch auch die«Thürn und das Rondell» stehen bleiben. Für die definitiveAusführung ist dieser Kontrakt völlig belanglos; er hatte auchnicht lange Gültigkeit; denn bereits im Februar des nächstenJahres musste D., dem Fiirstabt abermals neue Entwürfe vor-legen. Erst in diesen Tagen sind dann die eigentlich massge-benden Grundrisse geschaffen worden, in denen zum erstenMale ein neuer gewaltiger Baugedanke zum Ausdruck gelangt.

1 Vergl. die Gesch. des Baues bei Schlereth, 1. c. S. 85 ff.

3 Punktation vom 10. März 1704. Nr. 1.

3 Dem Baumeister wird der ganze Bau, zu dem nur die Materialienund grossen Werkzeuge von der Herrschaft geliefert werden um 27275 fl.verdungen; ausserdem wird ihmeine jährliche Besoldung von 50 Rth. mitden üblichen Naturalbezügen ausgesetzt.