nächst den östlichen Abschlussflügel, in welchem sich der Kaiser-saal befindet, und die östliche Böschungsmauer betraf; der ge-nannte andere Flügel «so parallel von dem alten refektorio bisan Kirchen läuft» in «welchem ein gewölbter Weinkeller mitPfeiler, ein Barbierstuben undt Cellen 1 kommen» sollten, istwahrscheinlich identisch mit dem westlichen Querflügel. So weitdie Bauten Johann Leonhards.
Wann das vordere Conventsgebäude erbaut wmrde, ist nichtersichtlich; der noch fehlende östliche Querbau, welcher die be-deutende Bibliothek aufnehmen sollte, ist nach Theodori erst vielspäter unter AbtGregorius Stumm (von 1731 an) errichtet worden.
Ende 17Ü7 ist Joh. Leonh. Dientzenhofer gestorben. Wennman sich mit ihm wahrscheinlich auch schon über die Grösseund den Ort der zukünftigen Kirche geeinigt hatte, so ist dochwohl kaum anzunehmen, dass er auch schon die massgebendenGrundrisse gefertigt habe. Denn erst nach 2 1 / t Jahren, am10. Mai 1710 wurde der Grundstein zur Kirche gelegt. 2
Aktenmässig ist der Erbauer derselben nicht nachzuweisen;doch liegt es am nächsten, an den inzwischen zum BambergerHofbaumeister ernannten Johann Dientzenhofer, dersich, wie erwähnt, durch den Fuldaer Dombau als Architektgut empfohlen hatte, zu denken, eine Vermutung, die durch dieThatsache bestärkt wird, dass dieser Meister, von 1712 ab 3für Banz nachweisbar thätig ist. Dass Joh. D. damals (1710)noch durch den Dombau an Fulda gebunden war, steht dieserAnnahme nicht entgegen; denn er hatte sich bei Eingehungdes dortigen Kontrakts Vorbehalten «zu weihen ein kleine Beissä 8 täg machen zu dürfen». (Fuldaer Dombauakten.)
Ueber den Fortgang des Baues ergibt sich aus einemSchreiben des Abtes Kilian an den Erzbischof dat. 171231. August, «dass der neue Kirchenbau allgemach in die Höhekommt» und man vermeinte «solchen künfftiges iahr fast unter
1 So bezeichnet in demselben Vertrag unter Nr. 3.
2 S. Heller, die Familie Dienzenhofer.
3 Am 4. Juni 1712 wird mit ihm ein Kontrakt geschlossen : «rationeder zwischen dem Krankenhaus und Saal baufällig gewordenen Klosters-Mauer». Vergl. Vertrag vom 2. Aug. 1706.