beabsichtigte Fortsetzung des Baues entstehen liess, aus Grün-den der Zweckmässigkeit. — Laut Kontrakt vom 7. Okt. 1698ist D. verpflichtet, «die alte Stiege (1695 erbaut) wieder abzu-brechen, an ihrer Stelle die Schiedwänd wieder aufzumauernund die Gewölbe wieder einzurichten und das neue Treppen-haus der detaillierten Vorschrift gemäss aufzuführen.» 1
Die Ausführung der in den drei Kontrakten vom 8. August1697, 20. März und 7. Oktober 1698 vorgesehenen Arbeitennimmt die Zeit bis zur Mitte des Jahres 1700 in Anspruch;wenigstens lässt ein Bericht des Statthalters, datiert vom 31. Juli1700, über eine im Beisein des Baumeisters vorgenommeneInspektion darauf schliessen, dass die beiden vorderen Flügelum diese Zeit im Rohbau ziemlich vollendet waren; auch diemit gemalter Architektur geschmückte Stadtseite war, von eini-gen nötig gewordenen Aenderungen abgesehen, bereits fertiggestellt. 2 Mit diesen Bauten war man bis an des «Domprobstensvon Würzburg hof» gekommen. 3 Wenn hier noch nach demVertrag von 1697 der Residenzbau vorläufig enden sollte — derErzbischof hatte das Eckzimmer des unteren Stocks nach demDomplatz für sich als Wohnung bestimmt und noch am 10. Juni1698 über die Vergitterung der Fenster Anordnungen erlassen— so war jedoch inzwischen bereits der neue Gedanke auf-getaucht, einen abschliessenden Pavillon anzusetzen.(Schreiben des Statthalters vom 3. August 1700.)
Diese geplante Fortsetzung stiess aber auf den Widerspruchdes Domkapitels, welches die Einlegung des erwähnten Dom-propstenhofes nicht gestatten wollte, bevor nicht ein passenderErsatz für denselben gefunden war. Die hierüber gepflogenenVerhandlungen mit dem Dompropst Voit von Rieneck zogen sichbis zum 1. Mai 1701 hin, an welchem Tage Dientzenhofer vonMainz die Nachricht mitbrachte, dass mit der Einlegung desHofes begonnen werden könne. Aber erst nach dem 22. April1702 wurde mit dem Pavillonbau selbst der Anfang gemacht.Der von diesem Tage datierte Vertrag mit dem Baumeister ver-
1 Vergl. auch Jung, S. 133/34, der Baumeister erhält 2600 fl.
2 Yergl. Jung, S. 136/37.
3 Yergl. Zweidler’schen Grundriss, wo derselbe mitB. bezeichnet ist.