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ung wurde von 5700 fl. auf 5400 fl. herabgesetzt — konnte am7. Juli ein erster ausführlicher Kontrakt geschlossen werden,dem ich folgendes entnehme:
1. solle er, Bau-Meister, schuldig und gehalten sein vonder Haubtstieg an bis zue end des hintern zu der Haader-gassen gehenden Bau alles befindliche und nothwendige Mau-
rerwerkh.auff und aussmauern nicht weniger wo es
von nöthen Neue Thürn und Fenster durchzubrechen ....
2. den in den Abriss gezeigneten Neuen Bau von Funda-ment auss drey stockhwerckh hoch bis gegen das Cantorevheusslein gleich den andern von steinen aufzuführen und
3. alles sowohlen in diesen Neuen als den andern Bauin dem Untern Stockhwerckh durchgehents zu wölben
4. auch die grosse Haubtstigen so vorn in den Bau gegen
den Dombplatz gehet mit Treppen.durch alle
drey stockhwerckh aufzuführen, zu wölben.
5. solle er die Riegelwänd in allen stockhwerckh ohne
ausnahm ausmauern verbländen .... lassen.
7. solle er die zwey schneckhen Thürn'wie auch die zwevsteinerne Giebel als einen gegen der hadersgass, den andernaber gegen der alten Hofhaltung abtragen lassen, die zweyschneckhen aber.wieder aufmauern lassen.
Den Schlüssel zum Verständnis dieses Vertrages geben unserst die Dros’schen Pläne ; denn aus ihnen erfahren wir, dassdie immer wieder genannte Hauptstiege nicht an ihrer jetzigenStelle (im Flügel B.) gelegen war, sondern sich am Anfangdes Flügels C. befand. Es lässt sieh nun leicht erkennen, dasses sich sub. 1. um den Ausbau der beiden Flügel C. und D.,der «2 alten Flügel», wie sie an anderer Stelle 1 genannt sind,handelt. Unter dem sub. 2. erwähnten Neubau ist nicht etwa, wieLeist S. 9 meint, eine teilweise Auswechslung der Fagade desalten Residenzbaues verstanden, sondern der kurze Flügel E.Man sieht deutlich, dass derselbe nicht im Mauerverbandmit der giebelgekrönten Stirnseite des «zur hadergassen ge-henden Baues» (D) steht, und darf aus der geringen Summe von
1 In einem undatierten, in den Akten fälschlich unter 1701 einge-reihten Kostenanschlag über 5700 fl.