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diert. Wenn die erhaltene Kupferoxydulinenge das Gewicht von 0,522 Gramm über-schreitet, so ist die obige wässerige Extraktlösung mit dem gleichen Volumen Wasser zuverdünnen und mit 25 ccm dieser verdünnten Lösung eine nochmalige Bestimmung aus-zuführen. Die hierbei gefundene Zuckermenge muß natürlich mit 32 (statt wie vorhermit 16) multipliziert werden.
Für die Bestimmung gewisser Stoffe, wie Santonin usw., werden bei den einzelnenPräparaten besondere Vorschriften angegeben werden.
9. Die Farbe der Essenzen, Tinkturen und flüssigen Potenzen.
Die Farben der Essenzen, Tinkturen und flüssigen Potenzen wird in der Weise fest-gestellt, daß die betreffenden Flüssigkeiten in Glaskästchen gefüllt werden, welche ausparallelen Spiegelglasplatten zusammengesetzt sind und 10 mm tief, 40 mm breit und60 mm hoch sind. Die Farbe wird bei hellem Tageslicht beobachtet, indem die Kästchenvor ein Stück weißen Karton oder Schreibpapier gestellt werden und durch die 10 mmdicke Flüssigkeitsschicht hindurchgesehen wird. Soll die Farbe einer Flüssigkeit mitderjenigen einer anderen verglichen werden (z. B. bei der kolorimetrischen Bestimmungder Safrantinkturen), so dienen hierzu ein Eggertzsches Dunkelkästchen 1 ) und zwei dazugehörende Glasröhrchen aus farblosem, blasenfreiem Glase, welche etwa 12 mm weitund 200 mm lang und auf der einen Seite rund zugeschmolzen sind. Eine Einteilungwie die eigentlichen Eggertzschen Kohlenstoffrohre brauchen diese Glasröhrchen nichtzu haben. Zum Vergleich wird die eine Glasröhre zu etwa o mit der zu prüfenden Flüssig-keit gefüllt, in die andere Glasröhre ein genau gemessenes Volumen destilliertes Wassergegeben und das Wasser so lange tropfenweise unter Umschütteln mit der konzen-trierten Vergleichsflüssigkeit (bei Safran eine l%ige Kaliumdichromatlösung) versetzt,bis beim Betrachten im Dunkelkästchen die beiden Flüssigkeiten die gleicheFarbe zeigen.Aus dem Verbrauch der konzentrierten Vergleichsflüssigkeit läßt sich dann leicht derVerdünnungsgrad berechnen, welcher in der Farbe mit der zu prüfenden Flüssigkeitübereinstimmt.
10. Die Kapillaranalyse der Essenzen, Tinkturen und flüssigen Potenzen.
Die Kapillaranaylse der Essenzen, Tinkturen und flüssigen Potenzen wird nach derMethode „Platz" ausgeführt, indem 5 ccm der zu untersuchenden Flüssigkeit in be-sondere Zylindergläser von 5 cm Höhe und 3 cm Durchmesser gegeben werden. In diesewerden 2 cm breite, 25 cm lange Filtrierpapierstreifen bis zum Boden reichend, ein-gehängt. Nach 24stündigem Stehen an einem zug- und von Wasserdämpfen freien Ortewerden die Papierstreifen aus den Glaszylindern herausgenommen und getrocknet unddie Kapillarbilder mit Teststreifen, Abbildungen oder Beschreibungen verglichen. DieKapillaranalyse muß unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßregeln ausgeführtwerden 2 ).
B. Allgemeine Methoden zur Untersuchung der Verreibungen.
1. Die vorschriftsmäßige Anfertigung der Verreibungen wird durch die Prüfungmit der Lupe und eventuell mit dem Mikroskop kontrolliert. Hierbei dürfen gröberePartikelchen nicht zu erkennen sein. Bei farbigen, stark riechenden und schmeckenden
x ) Chemiker-Zeitung 1899, S. 477.
2 ) Ausführliches über die Ausführung der Kapillaranalyse und über die Beobachtung derKapillarbilder findet man in „Platz, Über Kapillaranalyse und ihre Anwendung im pharma-zeutischen Laboratorium". Verlag Dr. Willmar Schwabe, Leipzig.