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Dr. Willmar Schwabe's Homöopathisches Arzneibuch : Aufzählung der homöopathischen Arzneimittel nebst Vorschrift für ihre Bereitung, Prüfung und Wertbestimmung
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Erste Abteilung.

A. Räumlichkeiten und Gerätschaften.

1. Räumlichkeiten.

Es ist schwer, ausführliche Vorschriften für die zur Einrichtung einer homöopathi-schen Apotheke nötigen Räumlichkeiten zu geben. Es werden letztere sich stets je nachder Größe des Betriebes von selbst bestimmen. Vor allem aber sind trockene, luftigeund helle Arbeits- und Lagerräume erforderlich.

Ferner ist Hauptregel, bei der Bereitung und Aufbewahrung homöopathischerArzneimittel alles zu vermeiden, was die Reinheit dieser meist sehr subtilen Präparateim mindesten zu beeinflussen imstande ist. Dahin gehört der Einfluß des Lichtes, des'Rauches, starker Gerüche usw., der der letzteren auch insofern, als starkriechende, zuhomöopathischen Zwecken zu benutzende Stoffe die übrigen verunreinigen könnten. Siesind deshalb stets gesondert von diesen zu halten und zu verarbeiten. Ebenso müssensämtliche homöopathischen Mittel vor Sonnenlicht geschützt werden. Gifte und Mittelder Tabelle C sind selbstverständlich nach den Landesgesetzen zu verwahren und zubehandeln.

Die Mobilien müssen aus trockenem, geruchfreiem Holze angefertigt sein.

2. Gerätschaften.

Flaschen und Gläser. Sowohl für indifferente Stoffe, als für Arzneimittel sind nur sorg-fältig gereinigte, mit destilliertem Wasser nachgespülte und bei erhöhter Temperaturgetrocknete Flaschen und Gläser zu verwenden.

Braune Gläser. Gläser von brauner Farbe werden für die durch Sonnenlicht leicht zer-setzbaren Substanzen benutzt, da bekanntlich das braune Glas die Einwirkung derchemisch wirkenden Strahlen verhindert.

Gewichte. Als Gewicht ist das seit 1871 eingeführte deutsche Reichsgewicht zugrundegelegt, und die Gewichtssätze müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendvorhanden und mit Eichstempel versehen sein. Da von Hahnemann das Nürn-berger Arzneigewicht benutzt wurde und in vielen alten Werken dasselbe nochberücksichtigt ist, lassen wir es hier mit Umrechnung in Gramm folgen.

1 Gran Nürnberger Arzneigewicht = 0,062 Gramm.

1 Gran Nürnberger Arzneigewicht = 0,852 österr. Gran.

1 Gran Nürnberger Arzneigewicht = 0,958 engl. (Troy) grain (Minim.).

1 Gramm = 16,10 Nürnberger Gran.

1 Gramm = 13,71 österr. Gran.

1 Gramm = 15,43 engl. (Troy) grain.

1 Gran österr. Arzneigewicht = 0,073 Gramm.

1 Gran engl. (Troy) grain (Minim.) = 0,0648 Gramm.

1 Gran preuß. Arzneigewicht = 0,0609 Gramm.

Schwabe, Arzneibuch. 2