XIII
Die Überführung der Essenzen und Tinkturen in den molekular verfeinerten Zu- Potenzieren,stand geschieht durch das sogenannten „Potenzieren", ein Verfahren, welches getreu imSinne Hahnemanns ausgeführt wird. Durch das Potenzieren werden die Arzneimolekülein dem indifferenten Stoffe (Weingeist usw.) aufgelöst bzw. verteilt und dadurch erstfähig gemacht, vom Organismus vollständig resorbiert zu werden.
Der ausgepreßte Saft einer Pflanze bzw. der Saftgehalt einer Pflanze, die Droge, Ar E Z n^haitesdas chemische oder pharmazeutische Präparat usw. ist für Hahnemann der Grundstoff,die Einheit des Arzneigehaltes. Die erste Zentesimalpotenz muß stets ein Hundertsteldieser Einheit enthalten, die erste Dezimalpotenz ein Zehntel. Dieser nicht bloß vonHahnemann, sondern auch von den Begründern der Dezimalskala aufgestellte Grund-satz ist im Laufe der Jahre bei vielen, die sich mit der homöopathischen Pharmaziebeschäftigen, wieder in Vergessenheit geraten, insofern, als sie die erste Zentesimal-potenz durch Zusatz von 1 Gewichtsteil der Essenz oder Tinktur zu 99 GewichtsteilenWeingeist, die erste Dezimalpotenz mit 10 Gewichtsteilen zu 90 Gewichtsteilen Wein-geist herstellten, also die Essenzen und Tinkturen als Einheit annahmen und dabeiganz außer acht ließen, daß diese Arzneiformen nach verschiedenen Regeln bereitetworden sind. Dies ist aber nicht im Sinne Hahnemanns. Es müssen vielmehr von dennach §§ 1 und 2 hergestellten Essenzen zur 1. Zentesimalpotenz 2 Gewichtsteile mit
98 Gewichtsteilen Weingeist, zur 1. Dezimalpotenz 20 Gewichtsteile mit 80 GewichtsteilenWeingeist potenziert werden. Es sind 3 Gewichtsteile zu 97 Gewichtsteilen Weingeist zunehmen, wenn die Essenz aus der frischen Pflanze nach der im gegenwärtigen Bucheunter § 3 angegebenen Regel hergestellt ist, da der Gehalt an Arzneikraft nur ein Drittelbeträgt. Die nach § 4 aus trockenen Substanzen und frischen Animalien hergestelltenTinkturen entsprechen, da sie im Verhältnis 1 : 10 bereitet sind und somit ihr Gehaltein Zehntel beträgt, der ersten Dezimalpotenz. Man erhält also durch Berücksichtigungdes Gehaltes an Arzneikraft eine sichere Grundlage für die Potenzierung und rechnetnicht mehr mit unbekannten Größen.
Zur Potenzierung solcher Mittel, welche im Weingeist nur schwer löslich sind, oder Herstellung der
° ; ° 7 Losungen.
durch Weingeist eine Umwandlung erfahren, verwendet man in den niedrigen Potenzendestilliertes Wasser, bzw. stark verdünnten Weingeist, bei den höheren Potenzen 45%igenWeingeist, und zwar bereitet man von denjenigen Stoffen, welche sich in 9 Gewichts-teilen Wasser vollständig lösen, l / 10 Lösungen ( l / 10 Arzneigehalt nach § 5a), von denübrigen 1 / 100 (Vioo Arzneigehalt nach § 5b). Bei den Säuren (Acidum muriaticum,
Acidum nitricum usw.) ist in Berücksichtigung des von Hahnemann aufgestellten Prin-zips des „Arzneigehaltes" die reine Säure als Einheit angenommen, welcher sodann dienötige Menge Wasser zugesetzt wird, um die erste Dezimalpotenz herzustellen. Ist eingeringer Zusatz von Weingeist schon bei der ersten Lösung möglich, so wird diese stetsnach der besonders angegebenen Vorschrift bereitet, um eine möglichst haltbare Lösungzu bekommen.
In § 6 ist die Bereitung und Potenzierung der besonders in Weingeist löslichenSubstanzen behandelt; unter a von den Mitteln bei denen sich 1 Gewichtsteil in 9 Ge-wichtsteilen Weingeist löst (7i 0 Arzneigehalt), während nach § 6b 1 Gewichtsteil in
99 Gewichtsteilen (7i 0 c Arzneigehalt) gelöst wird.
Je nach der Löslichkeit der Ursubstanzen wird 90-, 60- oder 45%iger Weingeistzur Herstellung benutzt.
Die bisher vorgeschriebene Verwendung von 90%igem Weingeist bei vielen niederen 45%i g erWein-und allen höheren Potenzen über die 4. Dezimalpotenz hinaus hat sich als überflüssig 6e ' s potenzen Crenund am Krankenbett oft als lästig bewiesen, weshalb der vorgeschriebene Ersatz von