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Taubstummcnbildung.
pflichten. — Als das für die Aufnahme in die Tst.-Schule passende Lebe/-alter ist im allgemeinen da§ vollendete 7. bis 9. Lebensjahr, also die ZahnjMpPeriode ermittelt, ein früherer und späterer Eintritt wird als minder geeignet riiiMikweil die Befähigung für die Wortsprache für Tst. gewöhnlich erst mit dem 7. Um-fahre intritt. Bleiben die Sprachorgane länger ohne Uebnng, so schwindet denselben lei^die nöthige Biegsamkeit. Baden legt übrigens den Eintritt auf das 8., Tldenburauf das 9. Lebensjahr in der Voraussetzung, daß das betr. Kind bis dahin die Volkschule besucht hat. Unter gleicher Bedingung wird eine Aufnahme selbst bis12. Lebensjahre zuläßig erachtet, aber kein späteres Lebensalter. Billigerweise solleine' jährliche Aufnahme in die Tst.-Schule stattfinden. Eine solche ist aber dadurbedingt, daß den Jahren des für die betr. Anstalt angenommenen Lehrcursus die st-,»der Classen also auch der Lehrer entspricht. Wo diese Bedingung nicht erfüllt Hwas leider noch häufig vorkommt, da wird periodisch die Aufnahme neuer Lchüllcessiren müßen. — Was sodann die Dauer des Schulcursus betrifft, so wstein vierjähriger als daS Minimum angenommen um ein mäßiges Ziel zu erreiche»ein kürzerer muß für völlig nutzlos erklärt werden. In der Regel ist er auf k Zairbestimmt. Vorbildung, Fähigkeit und Fleiß wie zukünftiger Lebensberuf fallen dabein die Wagschale^ Weimar, das durch ein Gesetz seine Tst.-Landesangehörigeu zu»Besuch der Tst.-L>chule verpflichtet, darf deshalb conform mit der Schulpflicht deVollsinnigen einen Kursus von 8 Jahren annchmcn, wobei die vorher in der V "schule zugebrachte Zeit in Abzug kommen darf. Für die Erreichung des höchsten »den Tst.-Anstalten erfahrungsgemäß erreichbaren Zieles wird von sachkundigen Männermindestens ein achtjähriger Lehrcursus verlangt, was alle Eltern bedenken sollte»denen die Ausbildung ihrer tst. Kinder eine Herzensangelegenheit ist und die B"für eine solche Verlängerung der Schulzeit zu Gebote stehen. Von einer solchen armaber gut bcanlagte Tst. auszuschließen, ist eine große Härte, zu deren Abwcndu»Fonds zu sammeln, jede Anstalt bestrebt sein sollte. Uebrigens bildet die Coufirmatiobezw. die erste heil. Kommunion nicht nothwendig den Abschluß der Bildung in deAnstalt, cs ist aber Regel, daß über das 16. Lebensjahr hinaus die Knaben, übedas 15. die Mädchen in der Anstalt nicht verbleiben.
Die Lehr gegenstände des Tst.-Unterrichts sind die der Elementarschule miEinschluß des Zeichnens, für das der Tst. eine besondere Anlage und Liebe zeigt, müdes Turnens, das für die Hebung und Kräftigung seines Gesundheitszustandes undseines leiblichen Wohles noch nvthiger ist als bei vollsinnigen Kindern, mit Ausschludes Gesangs, da ihm ob des Mangels des Gehörs für alles Musikalische bi,Empfänglichkeit abgeht, mit Zutritt des Unterrichts in Handarbeiten für Knaben, dersich auf Strohflechten, Hobeln, Drehen, Feilen, Sägen, Bohren, Behauen, auch ausLaubsäge- und Papparbeiten erstreckt und den Grund legt zur Befähigung für de»späteren Lebensberuf, der auch bei der Auswahl der Handarbeiten für die Mäscherberücksichtigt wird. Der Religionsunterricht umfaßt die biblische Geschichte und läßt an,dieser Grundlage die Lehren der christlichen Kirche erwachsen, die später im Katechismusunterrichte in bestimmter Ordnung vorgcführt werden. Auch das Kirchenlied und StA.der Liturgie werden erklärt, wie mit Gebet der tägliche Unterricht begonnen und geschlosstwird. Der Rechenunterricht absolvirt die ganze Bruchlehre und steigt ans bis zur einfacherRegula de tri und zur Jnteresscnrechnung. Die gemeinnützigen Kenntnisse umfasstNaturlehre und Naturgeschichte, Geographie und vaterländische Geschichte. Es kam.nicht die Aufgabe dieses Artikels sein, die Methode, wie die einzelnen Lehrfächer sthandelt werden, die Begrenzung des Lehrstoffs u. s. w. darzulegen. Wer sich darüberinformiren will, muß auf die umfangreichen Lehrbücher der Tst.-Bildung verwiestwerden, deren letztes von U. K. Schöttle im Selbstverlag des Verfassers 1871 er-schienen ist. Nur auf den Sprachunterricht, weil derselbe von demjenigen in de».Schulen der Vollsinnigcn abweicht, soll näher eingegangen werden. Hier ist die nächstund schwierigste Aufgabe, den Tst., dem die natürlichen Veranlassungen zur Erregumseiner in der Regel durchaus normalen, gesunden Stimmorgane fehlen, das Sprechenkünstlich zu lehren. Das hörende Kind kommt ohne besondere Lehre zum Gebrauchder Sprache, wenn es von redenden Menschen umgeben ist. Es dieselbe lehren^zuwollen, würde vor Erreichung eines gewitzen Alters vergebliche Mühe sein.