Prüfung der Volksschullehrer.
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ebne der für den Schulunterricht gereicht wurde, die Forderung von irgend besserenenntmssen gerechtfertigt gewesen? Aber doch trat das Bedürfnis der vorgängigenPnistmg jetzt schon immer stärker hervor infolge der betrübenden Erfahrungen, welche«i untauglichen Lehrern gemacht wurden, und die Forderung der Brauchbarkeit ent-wickelte sich i» naturgemäßem Gange aus der Aufbesserung des Lohnes. In Deutsch-land machte hierin Württemberg den Anfang, in dessen „großer Kirchenordnung"von 1559 gesagt ist: „Wo fürohin einige deutsche Schulen vaciren würden, mögendie Flecken sich wohl um einen andern Schulmeister bewerben, doch denselben zu derSckml mit nichten selbst bestätigen, sondern zuvor unseren verordneten Kirchenräthenpräsentiren. Die haben Befehl, einen jeden, so ihnen dermaßen zugeschickt, zu exami-
_und so sie keinen Mangel finden, allererst approbiren und denselben an-
-unehmen gestatten" (Heppe, Geschichte d. Volksschulw. II. S. 127). — Aehnlichspricht sich die von Herzog Johann Casimir zu Sachsen-Coburg erlassene Kirchen-crdnung von 1626 (ebendas. S. 208) und das „revidirte kurfürstliche Decret" desKurfürstenthums Sachsen von 1673 aus (ebendas. S. 177). Diese Ordnungbreitete sich allmählich über die meisten deutsch-evangelischen Gebiete aus, und inPreußen wurde der Anfang gemacht in dem „Reglement für die deutschen Privat-schulen in den Städten und Vorstädten Berlins" von 1738, sie auch auf die Privat-schulen und das weibliche Lehrerpersonal auszudehnen (ebendas. III- S. 20). — InStädten und in kleineren Gebieten zwar bedurfte es noch längerer Zeit, bis die Noth-wcudigkeit der Lehrerprüfung erkannt wurde, aber das Volksschulwesen lag da auchnoch sehr im Argen?') Die seit dem letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts be-gonnene Wiedergeburt des Volksschulwesens hat nun alle deutschen Stämme undStaaten allmählich durchdrungen, und eben damit ist auch die Prüfung der Volks-schullchrer zu einem allgemeinen deutschen Institut geworden, und auch andere euro-päische Staaten haben nach dem Maße der Entwicklung ihres VolksschulwesensDeutschland darin nachgeahmt. — Wenn dennoch bis in die neueste Zeit in den meistenrömisch-katholischen Landen den Schulbrüdern und anderen Ordensgeistlichcn sowieauch den Schulschwestern und anderen Nonnen gestattet war, Schule zu halten, ohnedaß sie vorher eine Lehrerprüfung erstanden hatten, so scheint unsere Zeit des Kultur-kampfs dazu angethan, auch diese Ausnahme von der Regel in Deutschland verschwindenzu machen, wie ja in Preußen längst keine Schulbrüder u. dergl. Personen an Volks-schulen angestellt werden sollen, soferne sie nicht „den für die Anstellung von Lehrernbestehenden gesetzlichen Vorschriften genügen." — lieber die Prüfung von Lehrern undLehrerinnen an Privatinstitutcn, deren Besuch die Stelle des Unterrichts in der Volksschulevertreten soll, s. den Art. Privatschulen.
Es liegt auch in der Natur der Sache, daß dem im Lauf der Zeit fühlbar ge-wordenen Bedürfnisse in der Hauptsache entsprochen worden ist und theilweise künftignoch in größerem Umfange zu entsprechen sein wird. Die Wichtigkeit eines gutenUnterrichts und einer guten Erziehung der Kinder unseres Volkes ist ja anerkannt.Daraus folgt von selbst, daß darauf zu sehen ist, daß die Personen, denen diesesGeschäft anvertraut wird, demselben gewachsen seien. Staat, Kirche und Gemeindehaben das gleiche Interesse dabei. Ohne obligatorische Prüfung würde es bald überallso gehen, wie oben (Anm.) von Hamburg berichtet worden ist. Und es handelt sichdann nicht allein darum, was etwa hätte erzielt werden können und nicht erzielt wor-den ist, sondern auch und noch mehr darum, welcher positive Schaden durch untaug-liche Lehrer angerichtet werden könnte. Es wird aber niemand sagen, man könnte jamit einem Lehrer einen Versuch machen und ihn später, wenn er sich nicht tauglich
*1 „Als das 19. Jahrhundert seinen Anfang nahm, war das Volksschulwesen Hamburgsnoch in einem vollständig chaotischen Zustand. Invalide Soldaten und Bediente, verarmte Pro-Monisten und heruntergekommene Geschäftsleute, verkrüppelte junge Männer und verdorbeneStudenten, unverheiratet gebliebene Jungfrauen und Wittwcn ohne Vermögen, sie alle griffen inHamburg wie überall zum Schulscepter als dem letzten Nothanker. Niemand fragte nach ihrersorblldung oder ihrer Befähigung, weil man des Glaubens lebte, wer lesen, schreiben und rechnentonne, der sei auch im Stande, im Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterrichten und wohl garM Buch darüber zu schreiben." Heppe a. a. O. S. 249..