Privatstunden der Lehrer.
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'kln-euqung gewonnen hat, daß die Schule als solche dem Schaden nicht werde vor-'ncn können? Daß in einem solchen Falle Privatstunden ein nicht nur nicht-Weisendes, sondern sogar zu billigendes Hülfsmittel sind, wird man nicht bestreitenimcn ja es wird Pflicht der Schule sein, den geeigneten Augenblick warzunehmen,M die Angehörigen der Schüler auf dies Hülfsmittel aufmerksam zu machen. Ausdem Gesagten ergiebt sich, daß die Ertheilung von Privatstunden hauptsächlich dannW, Nutzen sein wird, wenn Schule und Haus sich verständigen und zur passenden-Seii das angemessene Mittel anwcnden. Es kann hier von beiden Seiten gefehltVerden. Nicht selten kommt es vor, daß Lehrer entweder in einer gewißen Ungeduld,Le Schüler rascher gefördert zu sehen, als es vielleicht ihnen selbst gelingen mag,«dc> auch um sich die Arbeit zu erleichtern, die Eltern zur Anordnung von Privat-em ausfordern; andererseits hoffen auch Eltern, die Ihrigen sicherer vorwärtsreiten zu sehen, als der gewöhnliche Gang der Schule es möglich macht, wenn sie,emie daß diese es für erforderlich erachtet, durch Privatmittel ihre Sorgfalt bethätigcn."ndcv kann schädliche Folgen haben, insofern Gefahr vorhanden ist, daß es in deniurgemäßen Entwicklungsgang der Schüler zur Unzeit eingreift. Der Leiter dercknilc muß diesem Gegenstand große Aufmerksamkeit zuwenden und im Zusammen-irkcn mit den Lehrern diejenigen Schüler heranszufinden wissen, bei denen diesesrrdcrnngsmittel rathsam ist. Vor allem freilich wird hierbei zu verhindern sein, daßnclncn Schülern zu viel Privatstunden auferlegt, namentlich daß sie durch dieselbenzu vielen Gegenständen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es bedarf kaumn Erwähnung, daß vor allen die Schüler der unteren Elasten, kaum die der mittlerensind, bei denen die Veranlassung zu einer Nachhülfe durch Privatstunden vorliegenast; muß man auch denen der oberen Elasten diese Nachhülfe angedcihen lassen, socgt meistentheils der Schluß auf eine Versäumnis oder eine Verschuldung nicht so-ll der Schüler als der Schule selbst nahe.
Um eine durch den übertriebenen Eifer der Eltern veranlaßte Ueberbürdung derMer zu vermeiden, muß sich die Schule auch darüber zu belehren suchen, ob diesenicht etwa in Gegenständen, welche dem durch sie ertheilten Unterricht fremd sind, zuick Privatstunden (Musikstunden, Tanzstunden u. s. w.) erhalten. Es muß denlassenlehrern zur Pflicht gemacht werden, sich in jeden: Cursus Kenntnis zu ver-lassen von allen Stunden, welche die Schüler über die der Schule hinaus erhalten;»de» sie oder der Vorsteher der Anstalt, daß das Maß überschritten ist, so muß einemerksam machende, Besorgnis aussprechende oder warnende Anzeige an die Elternlassen werden. Wird diese fürsorgliche Stimme überhört, so hat die Schule dashrige gethan, und sie steht alsdann gegen jeden später erhobenen Vorwurf gesichert»d gerechtfertigt da.
Fragt sich sodann, wer die Privatstunden den Schülern erthcilen soll, so ist die'fahl solcher Lehrer, welche nicht in unmittelbarer Beziehung zu der Schule stehen,Ist sich der Beaufsichtigung, der Controle, kurz irgend welcher Einwirkung derselbenns ihr Thun in vielen Fällen entziehen, nur in zweiter Linie anzurathen (vgl. d. Art.rivatlehrer). Sieht man, was gewiß das Bessere ist, von Persönlichkeiten der bezeich-nen Art ab, so bleibt nur die Wahl von Lehrern der Anstalt, welcher der zu Unter-chtende angehört, und von Schülern derselben übrig.
Hinsichtlich der Lehrer der Anstalt ist wohl die Frage aufgeworfen worden, obicht zu besorgen sei, daß ihre Stellung in der Elaste durch die Uebernahme vonrivatschülern irgendwie gefährdet werde. Und allerdings hat sich thatsächlich bis-chen, sei es aus unrichtigen, sei es leider aus richtigen Gründen, an einzelnen Ortenei Eltern und Schülern die Ansicht gebildet, von gewißen Lehrern werden Privat-Mer versetzt, selbst wenn sie es nicht verdienen. Um dem entgegenzutrcten, isteigentlich die Forderung ausgestellt worden, es solle die Ertheilung von Privat-em durch Lehrer der Elasten, in welchen sich die der Nachhülfe bedürftigen Schülerefinden, in den von ihnen ertheilten Unterrichtsgegenständcn geradezu verboten werden,rate aber dies Verbot ein, so würde auch das Gute, das durch Privatstunden bewirktmen kann, hinwegfallen. Es wird sich also vielmehr darum handeln, Vorsorge zuesien, daß das Vortheilhafte der Privatstunden gewahrt bleibe, und doch dem Mis-rauch, den etwa Lehrer mit ihnen treiben können, so weit als möglich gesteuert werde.