Wahrhaftigkeit.
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die Wahrheit gerichteten Willen stärken und festigen. — Bekanntlich wirken Acußc-lungen, die der Zögling gelegentlich von Erwachsenen hört, oft mehr als direct an ihnmichtete Ermahnungen. Gut daher, wenn er, so oft in seiner Gegenwart von irgendonem Fall der Lüge die Rede ist, warnimmt, daß dieselbe streng vernrtheilt, nichtM belächelt wird.
Zur Verhütung der Unwahrhaftigkcit gehört auch, daß man den Zögling nie ver-anlasse, Empfindungen zu äußern, die er nicht hegt, Gedanken auszusprechcn, die erM hat. Man verlange von dem munteren Knaben nicht sentimentale Zärtlichkeits-kzwgungen, nicht Aeußerungen religiöser Zerknirschung von dem Kinde, dem dasZclvußtsein der Erlösungsbedürftigkeit noch nicht aufgegangcn ist, nicht moralisirendeNradcu von dem Gymnasiasten, der das Leben und seine Pflichten noch nicht kennt.*)Dies alles führt zur Heuchelei, das letztere nur darum nicht in dem Grade, als manjmckitm sollte, weil die meisten Schüler, die dergleichen Aufgaben zu bearbeiten haben,«iiig daran denken, daß, was sie schreiben, ein Ausdruck ihrer Gesinnung sein soll.Ae wollen nur den Lehrer durch so und so viel mit leidlich klingenden Sätzen voll-zlschriebene Seiten zufricdenstellen. Wenn aber auch das volle Bewußtsein der HeucheleiM, die Phrasenmachcrci entwöhnt doch von der rechten Wahrhaftigkeit und die Noth-liige — denn in rechter Noth befindet sich der arme Junge — bleibt immer Lüge.Micher Knabe ist schon gescholten worden, weil er mit Widerwillen an den deutschenAussatz gieng, und die verzweifelte Klage „ich weiß aber nicht, was ich schreiben soll,"«doch vielleicht eine sehr berechtigte Auflehnung gegen das Ansinnen, Halbvcrstan-hnes zu schreiben, d. h. unwahr zu sein.
Hat man die Lüge nicht verhindern können, so suche man sie möglichst unwirksamzu machen. Allgemeine Regeln lassen sich hier sehr schwer geben, da bei jedem einzelnenMe eine Menge der verschiedenartigsten Ncbenumstände in Betracht kommen können,soviel versteht sich von selbst, daß man, wo entschiedener Verdacht vorliegt, keineMühe scheuen darf, die Wahrheit an den Tag zu bringen. Daß man dabei mit Taktmd Vorsicht zu Werke gehen und es möglichst vermeiden muß, zu den alten Lügenich neue hervorzurufen, ist schon oben bemerkt. — Oft mag es rathsam sein, schnell«s den Sünder einzudringen, „ihn zu überraschen oder in Widersprüche zu verwickeln»d dadurch zum Geständnis zu zwingen, aber in gewiß ebenso vielen Fällen ist esksser, ihm zur ruhigen Ueberlegung und Einkehr in sich Zeit zu lassen, und zunächstm, ohne ein Geständnis zu verlangen," durch Vorstellungen auf seine Gemüths-slimnung einzuwirkeu. Je weniger verdorben der Zögling ist, desto mehr darf manreu diesem Verfahren hoffen. — Wo die Lüge für die gewissenhafte Ueberzeugung deskmchers erwiesen ist, da strafe er sie als solche, auch wenn das Eingeständnis fehlt.Ilibcrhaupt wird er ein förmliches Studium daraus zu machen haben, daß durch dieAlge möglichst wenig erreicht werde, und sie als nichtig und hohl, wie sic dies ihremLesen nach ist, auch in ihren Folgen sich erweise. Zwei Schülern fehlt am Ablieferungs-lize eine Arbeit. Der eine gesteht ein, daß er sic gar nicht gemacht hat, der andreälhkmrt, sie verloren zu haben. Wie der Lehrer verfahren soll, vermögen wir ihmÄt unbedingt zu sagen, aber so viel liegt auf der Hand: Wird der erstere nachirgend einem Paragraphen aus dem Disciplinarcodex des Lehrers rücksichtslos bestraft,«ihrend für den zweiten, weil ihm nicht bewiesen werden kann, daß er lügt, die SacheM keine weiteren Folgen hat, so wird das „dummer Junge, warum hast du esOgt?" das nach der Stunde sicherlich nicht ausbleibt, wenn der Knabe nicht schonrrhÄche sittliche Festigkeit besitzt, einen fast beschämenden Eindruck machen, und das»«Genial wird er die Arbeit lieber auch verloren haben. In vielen derartigen FällenMd es, wie schon bemerkt, angebracht sein, auch ohne Eingeständnis eine strengevsrch zu verhängen, wenn die Ueberzeugung, daß eine Lüge vorliegt, ganz feststeht,>t der einfachen Erklärung: „ich kann dir nicht glauben," wenn sie wenigstens denMsel überwiegt, auf Grund eines Nebenumstandes, hier etwa der angeblichen Un-
s Auch die Anwendung gewißer konventioneller Höflichkeitsformeln fordre man nicht zuW den dem Kinde. Es muß bitten, danken und die Tageszeit bieten. Der Widerwille,»dem sich gerade unverdorbene Kinder zu bloßen Höflichkeitsphrasen entschließen, giebt hierFingerzeig.