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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Umgang.

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»iider die Kinder des Hauses mehr Umgang mit den Dienstboten pflegen, als selbst«t tc» Eltern. Wir billigen natürlich nicht jenen Hochmuth, der dem Kinde vcr-M mit dem Dienstboten ein freundliches Wort zu wechseln; aber zum Umgang»iri dieser Verkehr doch nicht werden, wenn nicht die Gefahr schwerer Schädigung derkriihuiig eintreten soll. (Vgl. den Art. Gesinde.) Ganz anderer Art ist derIlmang, der sich in freilich seltenen Fällen zwischen einem Knaben und einem Mannetildet der auf irgendwelche Weise mit ihm in Berührung kommt. Es ist vielleichtii alier Soldat, der dem Knaben erzählt, ein Handwerker, dem der Junge gerne zu-W oder auch ein Arzt, ein Gelehrter, von dem er sich gerne unterhalten läßt undw> er mit seinen Fragen, Beobachtungen, Urtheilen selbst unterhält. Solchen Um-«s wenn der Gegenstand der Kindesfreundschaft ein würdiger ist, werden wir uns«freuen; ist das Elternhaus dem Kinde, was es sein soll, so ist auch von dernrmsten Zuneigung jener Art nichts zu fürchten. Hieran mag sich sogleich die Frage»reihen, ob der Lehrer, dessen Schule das Kind besucht, außerdem auch derjenige,kielleicht sogar der beste sei, der sich zu jenem Privatumgang eigne? An sich betrachtet!m jene Frage nur bejaht werden; aber es hängt ein großes Hist daran. Allenwm Schülern kann der Lehrer die Gunst solchen Privatvcrkehrs nicht gewähren, wennihrer nicht sehr wenige sind ; unter vielen Schülern aber nur einem oder zweien sie zuitenken, wofern diese nicht als Kostgänger seine Hausgenossen sind das erregtihn leicht, selbst wenn die Bevorzugung der Unparteilichkeit in der Schule keinen wirk-Um Eintrag thut, doch Verdacht und Mistrauen. Derjenige Privatumgang, der allengleichmäßig zu gute kommen kann, wird sich wohl aus Ausflüge oder kleine ReisenWränken, insofern also doch nur momentan sein können.

So bleibt uns noch der Umgang der Kinder mit Kindern zu besprechen übrig.§ir verweisen auf den Art. Gespielen und fügen nur Folgendes bei. Das Zusammen-w der Schüler in einer Schulclasse erzeugt einen unaufhörlichen Umgang, der abergerade durch die Menge der Theilnehmet zu etwas anderem wird, als was wir Um-gang nennen; zu letzterem werden sich doch immer wieder einzelne zusammenfinden, diejene persönliche Anziehungskraft für einander besitzen, und die dann, weil sie in derechule einander nur so weit nahe kommen können, als dies zwischen allen «Schülernler Fall ist, desto mehr außer der Schule bei einander sein wollen. Den Eltern (wiedm Lehrer) kann es natürlich nicht gleichgültig sein, mit wem der Einzelne solchen»ingang pflegt; und doch ist, zumal bei jüngeren Kindern, ihre eigene Auswahl nichtimner eine glückliche. Was ist zu thun?Der Umgang ist eines der wichtigstenUemcnte für die Ausprägung der Individualität, deshalb muß sich der Erzieher inWicht auf ihn fast ganz darauf beschränken, das sicher Schädliche zu verhüten"Mtz, Allg. Päd. S. 218 ). Ein Gebot ist unzuläßig, aber ein Verbot kann noth-»dig werden. Doch auch dies mit Vorsicht. Erstlich kann der Vater einem ihm«icht näher bekannten jungen Menschen sehr Unrecht thun, indem er seinem Sohn denUmgang mit diesem verbietet; jenes Verbot beleidigt nun nicht bloß den Verschmähtenmd seine Familie, sondern verletzt das Gefühl des eigenen Kindes tief, in welchem«n die Pflicht des Gehorsams und der Rechtssinn in Conflict kommen. Zweitensillr, auch wenn Grund vorhanden ist, einem Umgang zu mistrauen, hat doch dastimte Verbot leicht die Wirkung, daß er nur äußerlich aufgegeben, dafür insgeheimfortgesetzt wird, was viel schlimmer ist. Es wird also vorerst eine warnende Vor-stellung besser sein; hat sie auch für den Augenblick keine entscheidende Wirkung, soAcht sie doch aufmerksam, macht wachsam und man kann es eher darauf ankommenichn, daß der Sohn durch eigene Erfahrung, wenn auch durch Schaden, klug wird.»' wo jedes solche Wagnis für die Ehre und Sittlichkeit des eigenen Kindes ge-istlich würde, fallen alle Rücksichten weg und muß rundweg der Umgang untersagtfmdm. Bemerkt der Lehrer solchen Umgang, während die Eltern nichts davon er-isteil oder merken, so ist es seine Pflicht, die Eltern davon in Kenntnis zu setzeu,i>e umgekehrt die Eltern veranlaßt sein können, den Lehrer aufmerksam zu machen,^»» sich ein unerwünschter Verkehr zu bilden droht. Noch eine andre Warnehmungstt weniger in Schulen, mehr in Instituten der Erzieher hin und wieder zumchen. In den Entwicklungsjahren nimmt der innigere Umgang einzelner leicht sogarM erotische Färbung an, so daß Mädchen in Mädchen, Knaben in Knaben sich ver-