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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Tanzen.

Tauvstuinuienbildung.

Geständnis erwehren muß: Ich kann nickt tanzen! Oeffentliche Schnlan-stalten werden wohl selten in den Fall kommen, das praktische Tanzen mir in dmBereich ihres Unterrichts zu ziehen. Privaterziehungsanstalten könnte es zu-gemuthct werden. Wir würden unS, salls sonst für die Uebung und Ausbildunq desLeibes die gebührende Sorge getragen wäre, rund abweisend dagegen verhalte».

Hieran reihen sich noch etliche praktische Fragen, z. B.: Soll die Schule dieAnwesenheit ihrer Kinder auf den Tanzböden dulden? Sic thut ci>,gutes Werk, wenn sie diese hindert, sofern sie kann. Das Beste könnten und scllimfreilich die Eltern dabei thun; aber diesen fehlt vielfach jede pädagogische Anschein»,,«in dieser Sacke und nicht bloß den Elter». Mußte doch in Württemberg den Lebrernund Ortsschulbehörden eingeschärft werden, daß sie an Kirchwcihmontagen, dftvon altersher Tanztagc waren, keine Schulvacanz^ geben dürfen. Diese Kirchwcihtänzedurch welche der Kirche so recht ins Angesicht geschlagen wurde, gehören noch zalten Schandflecken unseres Volkslebens, da in ihnen die ursprünglich geistliche Freudesich völlig verfleischlicht hat und der Jugend, auch wenn sie davon polizeilich abgesfewwird, Acrgernis bereitet. Balleten anzuwohnen sei der Jugend unter alle» Umständen untersagt. Ist cs gerathcn, Schulfeste mit Tanz zu verbinden!Wir fassen dabei zuerst den Tanz von Schulkindern ins Auge, wie er sich z. B.den Maitagen und Maienfestcn in Bayern und Württemberg nicht selten findet. EinVereinigung von Knaben und Mädchen im Tanz halten wir für unpassend unddcnklich; denn sic ist unnatürlich. Es ist eine feine Ordnung Gottes, daß sich djbeiden Geschlechter vor Entwicklung der Pubertät nicht suchen, sondern eher abstoßenWo das anders ist, ist es Ausnahme und nickt selten ein Zeichen, daß wohl Gevorzeitig eine unkindliche Lüsternheit angeregt, die Hcrzcnsunschuld angetastet sein dürfteIst das aber noch nicht geschehen, so ist ein solcher Maientag der beste Weg dazu. -Aber wie ist es mit Festen der höheren Schulen? Nach unserer Ansicht sinselbst wohl überwachte Tänze junger Leute in geschlossenen Anstalten für den gewissenhasten und seelsorgenden Dircctor immerhin schon ein pädagogisches Wagstück; m'viel mehr gewagt aber würde da, wo sich die Schule etwa gar zu einem mehr edeweniger öffentlichen Schul-, Gymnasisten-, Scminaristenball »ersteigen wollte. Wenauch kein zu Tode tanzen zu fürchten wäre, so vermögen wir ein solches Auftreten deSchule nicht zu rechtfertigen. Die Gründe dagegen liegen so nah, und die Gründafür sind so seicht, daß wir jeder weiteren An- und Ausführung derselben uns werdeenthalten dürfen. Daß eine Schule ihren Schülern den Besuch öffentlicheTanzplätze mindestens mit demselben Recht verbieten könne, mit dem sie den Bestvon Wirthshäusern verbietet, ist wohl unleugbar. Sie hat aber zuzusehen, daß siauch ihren Verboten den entsprechenden Nachdruck gebe. Eine Collision mit den Arschauungen mancher Eltern wird kaum ausbleiben. lieber eigens für die Zuge»angestellte Tanzgelegenheiten, sogenannte Kinderbällc, haben wir uns sckon in derArt. Spiel ausgesprochen (vgl. auch d. Art. Entwicklungsjahre).

Tapferkeit, s. Muth.

Taschengeld, s. Sparsamkeit.

Tanbstummenüiidimg. Taubstummheit ist vereinte Gehör- und Sprachstkeit, letztere eine Folge der ersteren. Wer, bevor er zu einer Entwicklung der Borspräche gelangt ist, die ihm den Vollbesitz derselben als einen unverlierbaren sichedas Gehör und damit die Fähigkeit verliert, die Sprache seiner Umgebung inteMaße zu erlernen, das zur Verständigung durch dieselbe nöthig ist, wird auch tgänzlich normalen Stimmorganen taubstumm. Die Zahl der Taubstummen, wcla>^aubgeborne d. h. mit einer abnormen Bildung (Desorganisation) der Gehörorgangeboren sind, ist größer (cs sind bis 67 und 75 Procente ermittelt) als biederenspäter ertaubten, die eine thcilweise Auflösung oder gänzliche Zerstörung der Gebeorgane erlitten infolge von Krankheiten. Zu letzteren gehören cxanthcmatische Knicckrankheiten, wie Masern, Rötheln, Scharlach, namentlich zu der Zeit, wo sie ni s»S-tadium der Nachkrankheiten übergehen, Nervenfieber, Gehirnentzündung (ePidenMGenickstarre 1873 im Reg.-Bez. Köslin), Zahnkrankheiten der ersten 3 LebensjahrSckrophulosis; endemische Ursachen vorherrschender Taubstummheit kommen in mzeUieGegenden vor, zumal in denen mit cretinischer Anlage. Vgl. d. Artikel Schwa