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2 (1879) Lob - Zuneigung
Entstehung
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Rückfall.

Rührmlg.

des Rückfalls in Aussicht genommen, darum also die Wachsamkeit über ihn verdorre!:und dadurch die Gefahr verringert werden muß. Aber die Sache hat doch auf päd«,gogischem Boden eine etwas andere Bedeutung als auf dem ethischen, einfach deswegenweil die Rückfälle hier Rückfälle von Kindern sind. Je jünger das Kind ist, umpweniger ist auch die Besserung schon eine sittliche That von nachhaltiger Wirkun,Ta kann man nun nicht von Rückfall reden: das Kind hat sich ans einen hohemSiandpunct noch gar nicht erhoben, es kann also auch nicht von einem solchen wiederrückwärts fallen. Da wäre denn namentlich auch eine jedesmalige Steigerung derStrafe, wie sie die Criminaljustiz für Rückfälle anordnct, ganz am Unrechten ^neAnders aber wird das Verhältnis, je mehr eine Besserung wirklich als solche aW.nominen werden konnte. Da ist freilich ein Rückfall für niemand schmerzlicher, chj

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für den Erzieher; aber seine Pflicht besteht einfach darin, auch den Rückfälligen noch

als Zögling zu behandeln, in welchem das Gute nur allmählich, also auchmancherlei Rückschritten, zum Siege gelangen kann. Dis Geduld, die unemiideiwieder von vorn anfangcnde Liebe hat nur da eine Modification zu erleiden, wo emöffentliche Ordnung, eine über einen größerer: Kreis sich ausdehnende Disciplmdem Einzelnen unmöglich »machen muß, die Ausdauer der Geduld mit ihm aus dirProbe zu stellen; hier muß mit den Strafen aufgestiegen und nach kurzer Frist tuabermals Rückfällige gänzlich entfernt werden.

Rührung, das Hervortreten weicher Gefühle für das sittlich Gute und Schone,ist eine Auflösung der persönlichen Thatkrast durch die überwältigende Anschauungenliebenden Offenbarung Gottes an die Welt, sowie sittlich erhabener menschlicher Eh»-raktere und Charakterzüge und vollendete Hingebung des Gefühls an die in je»Objecten .zur Erscheinung kommende Idee des Göttlichen eine Hingebung, die »ichin Thräncn und gesenktem, bebendem Ton der Stimme sich ausspricht und von dmVerlangen nach ähnlicher sittlicher Beschaffenheit begleitet ist. Sic ist der im GemW-leben des Snbjects sich bildende Widerschein der im Object erscheinenden Hingebung.Als Gefühlsregung ist sie den: kindlichen und jugendlichen Alter und dem weibliche»Geschlechte vorzugsweise eigen, wird von starken, die Verstandes- und Willensthätigkeiimehr hervorkehrenden männlichen Charakteren möglichst vermieden, da sie einen Scheinvon Schwäche erregt, tritt aber gerade bei der schroffsten Mannesnatur in einzel»Augenblicken mit desto größerer Gewalt auf.

Im allgemeinen ist sie dem sittlichen Leben, zumal in seiner höchsten Erscheinung,dem Gebiete der Frömmigkeit, wesentlich und gehört ebensosehr zur vollkommenen Erscheinnng der Persönlichkeit, als sie ein Mittel ist zur Erreichung der VollkommenheitSie ist daher ein wichtiger Hebel der Erziehung, um so wichtiger, weil sie dem Jugendalter vorzugsweise eignet. Der Erzieher schont und pflegt sic, wo sie durch die Naturdes Gegenstandes sich rechtfertigt, und sucht bei selbstsüchtig verschlossenen Gcnmtbenidiese Ader in Fluß zu bringen, um mittelst der Hingebung die Thatkrast in Bewegungzu setzen. Ist cs daher einseitig, sie schlechthin zu vermeiden und ihr entgegenzuarbeiia,so ist es andrerseits gefährlich, sie häufig anzuwenden. Die öftere Auflösung derGeistes- und Seelenkräfte in weiche Zustände trägt in sich neben dem Reiz der Träg;heit noch die besondere Lockspeise des Genusses seiner selbst. Die Folge davon istGesühlsseligkeit und sittlichx Ziererei, also Heuchelei und sittliche Erschlaffung. Siezu vermeide::, wird der Erzieher in der Pstege solcher Gemüthserregungen lieber zuwenig als zu viel thun, um so mehr, da Absichtlichkeit bemerkt wird und ihren Zwaverfehlt. Eine gesunde, allseitige Auffassung des Christenthums weist auch hier dabesten Weg.

Verschieden von der sittlichen Rührung ist die bloß ästhetische. Eine solche Lawegung ist zwar nicht ohne sittliche und geistliche Nebenbeziehring; aber sie geWzunächst dem sinnlichen, rein seelischen Gebiete an und die Erziehung hat mit ihr mch>-zu thun, als sie, wo sie auftritt, in das rechte Verhältnis zu der geistig-sittlichen tlusgabe zu setzen.

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