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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Ordnung.

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»minciidcil, dic Getadelten :c. jeden Tag genau verzeichnet werden. Je sorgfältigerdiese Notizen gemacht und berücksichtigt werden, desto mehr kann das Sittenbuchk-M m einem Mittel der Zucht werden und das Einschreiten im geeigneten Augen-blicke veranlassen. (Vgl. d. Art. Schultagebuch.)

Zwar ihrem Wesen nacki, wie oben gezeigt worden, von diesen Einrichtungen nichtmschwden, hat eine andre Reihe derselben doch mehr die bestimmte Richtung auf denIliltnricht. Es gilt hiebei, die Menge der Schüler zur Sclbstthätigkeit zu wecken undnn Erfüllung der gerade vorliegenden Pflichten für den Unterricht auzuhalten. Worauf vor allem ankommt, das ist eine gcwiße Disciplinirung der Masse, eine Gewöhnungan Pünctlichkeit und Tüchtigkeit der Leistungen und eine Organisation der HAfs-leistmigen, durch welche das gleichmäßige Fortschreiten aller oder doch der meisten be-fördert werden kann. Was auf den untern Stufen des Unterrichts die Gewöhnungruhige Körperhaltung, an das Falten der Hände, an gleichzeitiges Ausstehen undNicdersitzen, an rechtzeitiges Reden nnd Schweigen, an eine verständliche Ausdrucks-weise, an das Sprechen im Chor, an das Aufheben der Hand oder des Fingers oderdes Tafelstiftes, das Verweisen der Tafel, an gleichzeitiges Anfängen der aufgegebenenHebung, gleichzeitiges Abwischen oder Wcglcgcn der Tafel rc. zum Erfolge desWassenuntcrrichts thut, darf kein Lehrer übersehen. Gute Gewohnheiten dieser Artsollten auch auf den höheren Stufen nicht so bald wieder aufgegeben werden, als diesoft geschieht. Vornehmlich sollte auf deutliches und verständliches Sprechen überall ge-halten werden. Manches, wie das Sprechen im Satze, die Aufnahme des Fragesatzesin die Form der Antwort, die bestimmte immer wicderkehreude Reihe der Schlußgliedcrbei der Lösung der Rechenaufgaben re., wurzelt zwar eigentlich in dem methodischenVerfahren, kann aber durch Konsequenz zur Gewöhnung geführt werden. Eine Ein-richtung, welche auch in den Mittelklassen höherer Schulen nicht aufgegebcn werdendarf, ist das Aufheben der Hand oder das Emporhalten des Fingers von Seiten derer,welche die gestellte Frage zu beantworten wißen, weil dadurch der Lehrer sofort dicTbciluahme der Schüler erkennt. Bei Prüfungen freilich ist das Sichmelden derSchüler nicht am Ort. Auch die obern Stufen des Unterrichts fordern indessen be-stimmte Festsetzungen, z. B. über pünctliche Einliefcrung der schriftlichen Arbeiten, überAnfertigung der Korrekturen und Abschriften verfehlter Leistungen, über die Frist derNachlieferung, über das Nacharbeiten der aus Nachlässigkeit oder Trägheit versäumtenArbeiten, über die Controls der Nachsitzenden, über die Form der Präparationen, überdie Rangordnung der Schüler, über die Zeugnisse und deren Berücksichtigung seitensder Eltern re. Je mehr dies alles seine feste und unveränderliche Norm hat, destoweniger wird der Unterricht selbst gestört und desto sicherer wird das Urtheil überLeistungen und Charakter der Schüler. Goltzsch (a. a. O. S. 44) macht mit Recht^ daraus aufmerksam, daß die Kinder frühe daran gewöhnt werden müßcn, jede Aufgabei so sorgfältig und gut zu lösen, als es ihre Kräfte zulassen, wozu vor allen Dingensuvthwendig ist, daß nur solche Aufgaben gestellt werden, zu deren Lösung die Kindervollkommen vorbereitet und angeregt sind, und daß das Mangelhafte conscqucnt abgc-wicsen werde. Auch in Betriff des Unterrichts ist die gegenseitige Hülfslcistung derSchüler in Anspruch zu nehmen. Dergleichen Einrichtungen, in denen sich gerade derchristliche Charakter der Schule so schön ausprägen kann und denen das Gefühl derKinder selbst, daß sie zu solchem Dienste der Liebe verpflichtet seien, entgegenkommt,lassen sich entweder mit den Aufsichtsämtern in Verbindung setzen, oder unabhängigvon ihnen auf solche Weise treffen, daß zwischen einzelnen Kindern eine persönliche Ver-bindung der Art eingelcitet wird. Wenn solche HillsAcistungen in der Volksschulemehr in die Unterrichtszeit selbst fallen, so lassen sie sich in höheren L>chulen sehr gutauch außerhalb der Schule dazu anwenden, einem zurückblcibenden Schüler nachzuchelfem

Alle diese Einrichtungen der äußern Ordnung müßen zur Lcbensgewohnheit derSchule werden. Sie, wie es früher oft geschehen, als UsKös oder Norss zu codifi-Meu, ist nicht rathsam. Denn das Schulgesetz hat nothwendig einen allgemeinenCharakter. Wo es sormulirt wird, da muß es daher in großen Zügen das Ganzebe§ Jugendlebens umschreiben. Jene Einrichtungen der Schulordnung aber habenihre Wirkung nur in der Bezeichnung aller der spcciellen rein äußerlichen Dinge, deren-Pachtung doch wichtig ist. Eine Auszählung derselben in bestimmt sormulirten Sätzen