Lehrmittel.
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gestattet ist, nicht hcrgebcn. Diese freiere Bewegung aber ist wohl begründet in derganzen Anschauungsweise des Deutschen von der Schelle, deren Zweck er darin findet,den inneren Menschen zu harmonischer Entwicklung zu bringen, und so den Schülernicht bloß mit Kenntnissen auszustattcn, vielmehr in ihm die Kraft hcranznbildcn unddie Sclbstthätigkcit und Selbständigkeit zu entfalten, durch welche er befähigt wird,ein voller Mensch, ein tüchtiger Bürger und ein seinem Berufe gewachsener Geschäfts-mann zu werden. Dies ist aber nur dann erreichbar, wenn nicht der Zwang einestobten Schematismus in der Schicke herrscht, sondern dem Schüler der freie GeistdeS Lehrers gegenübcrtritt, d. h. wenn der Lehrer seine volle geistige Individualitätdein Schüler gegenüber soweit als möglich geltend machen darf. Gerade der bessereLehrer wird es daher am schwersten empfinden, wenn ihn die Fesseln eines Lehrbuchesdrücken, das seiner geistigen Individualität widerstrebt. Es bleibe daher zunächst demeinzelnen Lehrer die Wahl des Lehrbuches für seinen Unterricht; jedoch zur Erhaltungder nöthigen Einheit des ganzen Schulwesens sowohl als auch zur Abwehr gröbererMisgriffc behalte sich die Centralbchördc in jedem einzelnen Falle vor, nach cingc-gangenem Berichte des Vorstandes der Anstalt und, wenn das Lehrfach mit andernin innigerem Zusammenhänge steht, nach cingeholter Ansicht des Lehrerconvcntes ihreZustimmung zu ertheilen oder zu versagen.
In Betreff der Lehrbücher ist endlich auch die Frage zu beantworten, wie weites dem Lehrer gestattet sein darf, selbst die Anschaffung derselben für den Schüler zubesorgen. Dazu kann sich der Lehrer ans mehrfachen Gründen veranlaßt fühlen, ent-weder weil sich seine Anstalt an einem Orte befindet, der keine oder nur mangelhafteBuchhändlergelegcnhciten darbictct, oder weil der Verleger bei Bestellungen in größererAnzahl billigere Particpreise oder Freiexemplare gestattet, die der Lehrer seinen Schü-lern zu gute kommen lassen möchte, oder endlich, weil er von den obenerwähnten Vor-theilen selbst prositiren will. Der Lehrer wagt sich jedoch mit solchen Manipulationenin ein sehr gefährliches und klippenreiches Fahrwasser, worin seine Auctorität leichteinen Leck bekommen könnte, wenn er nicht ein ganz besonders geschickter Steuermann ist.Als Regel wird daher auszusprechen sein, daß der Lehrer sich zur Wahrung seinersittlichen Würde dein Publicum gegenüber hüten müße, den Zwischenhändler zwischenBuchhandlungen und Schülern zu machen, und diese Regel wird nur da eine Aus-nahme dulden, wo dem Schüler selbst Buchhandlungen nur schwer zugänglich sind.
Den Uebcrgang von den bisher besprochenen für die Schüler bestimmten Lehr-mitteln im engeren Sinne zu den für die Lehrer bestimmten bildet die Schüler-bibliothek, welche zwar, wie dies ihr Name andcutct, ebenfalls für den Gebrauch desSchülers bestimmt, aber nicht sein Eigenthnm, sondern Eigenthnm der Schule ist unddaher auch nicht durch ihn, sondern durch die Lehrer angeschafft wird, wenngleich ganzoder theilweise ans von: Schüler geleisteten Beiträgen. Bei der Wichtigkeit desGegenstandes wird die Frage über Schülerbibliotheken an ihrem Orte in einem beson-deren Artikel erwogen werden.
Auch der eigentlichen Schulbibliothek oder der Bibliothek für die Leh-rer wird das Handbuch einen eigenen Artikel widmen; wir haben daher auch diesenPunct hier nur zu erwähnen.
Wenn die Schulbibliothek zur Förderung des Lehrers bestimmt ist, so sind Appa-rate und Sammlungen zwar zum Gebrauche für den Lehrer, aber unmittelbar imUnterrichte und für den Unterricht vorhanden. Sie dienen zur Erläuterung undFörderung einzelner Unterrichtsfächer (Physik und Chemie, Naturgeschichte, Geographie,Zeichnungsuntcrricht u. dgl.). Im allgemeinen läßt sich aussprechen, daß eine Anstaltum so besser mit Lehrmitteln ausgerüstet ist, je vollständiger ihre Sammlungen sind.Dabei ist jedoch nicht zu vergessen, daß nicht alle von gleicher Wichtigkeit sind. Sokönnen Bildersammlungen für den geschichtlichen und geographischen Unterricht leichtentbehrt werden, ja ihr Gebrauch kann da, wo die Anstalt nach der Wohlfeilheit cin-kaufen muß, sogar nachtheilig sein. Anders ist es aber mit den Sammlungen fürden physikalischen und naturgeschichtlichcn Unterricht. Diese Sammlungen sind wohlals unentbehrlich anzuschen, wo die genannten Unterrichtsgegenstände in den Lehrplanaufgeiwmmen sind; denn sie haben, abgesehen von ihrer Nothwendigkcit für das Ver-ständnis der Wissenschaft, eine höchst wichtige pädagogische Bedeutung. Hierüber,