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1 (1877) A - Liebe
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Lehrmittel.

der in der Schule gebrauchten Lehrmittel. Für die Schüler sind ebenfalls Tische undSitze nothwendig. — Endlich ist es vorzugsweise der mathematische Unterricht, derUnterricht im Schönschreiben und Singen, sowie bei einer gcwißen Methode derZeichnungsunterricht, welcher der Wandtafeln bedarf. Uber diese Geräthschaften ent-hält der Art. Schulgeräthschaften das im einzelnen Erforderliche.

Fassen wir nun die Lehrmittel im engern Sinne ins Auge, so haben überdie Schreib- und Zcichnungsmaterialicn, die in der Hand des Schülers sich befindensollen, zunächst die betreffenden Lehrer zu entscheiden, und welcher Art sie sein müssen,hängt von der Methode ab, welche der Lehrer in seinem Unterrichte befolgt, dann aberauch von der Schülerclasse, welche er vor sich hat. Es ist natürlich, daß die Volks-schule sich auf das Einfachste beschränken muß, und ebendeswegen manches unerreichbarfindet, was höhere Anstalten leicht zu verwirklichen im Stande find. Ueberall aberist Luxus zu vermeiden. — Ueber Landkarten s. den Art. Geographie.

Was endlich die Bücher betrifft, welche sich in den Händen der Schüler befindenmäßen, so ist vor allem herauszuheben, daß die Schule sowohl das Recht als diePflicht hat, zu verlangen, daß alle Schüler im Besitze sämmtlichcr in der Schule An-geführten Lehrbücher seien, ja sogar, daß sie im Besitze der gleichen Ausgaben der-selben seien, sobald ihre Verschiedenheit wesentliche Störungen im Unterrichte mit sichführen würde. Dies gilt besonders bei dem Gebrauche deutscher Lesebücher, bei wel-chen nicht selten eine neue Ausgabe Numcrn der früheren Ausgaben wegläßt und neueNumern beifügt. Zwar daß der Lehrer nicht wegen jeder kleinen Aenderung den Geld-beutel der Eltern seiner Schüler in Anspruch' nehmen darf, kann als ein Act derBilligkeit verlangt werden. Kommt aber so etwas in einem Lcsebuche gar häufig vor,so find neue und ältere Ausgaben äußerst schwierig neben einander zu gebrauchen.Es ist aber ebendeswegen auch eine große Rücksichtslosigkeit gegen die Schulen, welchegewiße Lehrbücher Angeführt haben, wenn die Verfasser derselben ohne ganz besonderszwingende Gründe und nur etwa, um nach ihrer Meinung das Buch zu vervollstän-digen, bei neuen Auflagen so bedeutende Veränderungen vornehmen, daß die alte Aus-lage neben der neuen kaum mehr gebraucht werden kann.

Nur schwer entschließen sich die Eltern, wenn sie zwei Kinder in der nämlichenElaste einer Anstalt haben, die erforderlichen Lehrbücher für dieselben in zwei Exem-plaren zu kaufen. Und doch kann ihnen dies nicht erlassen werden, sobald die SchuleHandhabung der Ordnung als ihr oberstes Princip voranstcllt. Denn gemeinschaftlicheBenützung des nämlichen Buches in der Schule führt beinahe unvermeidlich zu gegen-seitigen Störungen durch Gespräche, Einbläsereicn u. dgl.

Eine andere Klage mancher Eltern in Betreff der Lehrbücher wird dadurch hcr-vorgerufen, daß in dem nämlichen Lande in gleichartigen Anstalten verschiedene Lehr-bücher eingeführt sind. Dieser Umstand, der den höheren Anstalten vorzugsweise an-haftet, tritt theilweise auch schon in dem Bereich der Volksschule, merklicher noch indem der Mittel- und Bürgerschule hervor und führt uns aus die Frage, wer Lehr-bücher Anzusühren habe, ob der einzelne Lehrer, der sie gebraucht, oder der Lehrer-convent, oder die Centralschulbehörde. Für das deutsche Reich dürfte die Frage inBälde dahin formulirt werden: ob die Landesschulbehörde oder die Reichsschulbehörde.Für die Uniformirung durch Centralbehörden läßt sich manches sagen. Es läßt sichz. B. geltend machen die Rücksicht auf die herrschende Freizügigkeit, bei welcher wün-schenswert!) wäre, wenn umziehende Familien möglichst wenig in die Lage kämen, dieSchulbibliothck ihrer Kinder erneuern zu müßen. Es läßt sich geltend machen dieRücksicht auf das neuerdings auch auf dem Gebiet der Volksschule auftretende Systemvon Centralprüfungen, bei welchen es dem Examinator viel leichter wäre, gerecht zuprüfen, wenn er bei allen Candidaten, die sich Angefunden haben, die frühere Benützungder nämlichen Lehrbücher, also die Durcharbeitung eines und desselben Stoffes vorauS-setzen dürfte. Und doch möchten die Gründe für eine andere Einrichtung überwiegen.Es würden die Instanzen für die Einführung der Lehrbücher durch eine Centralbehörde,consequent bis zu ihrer Spitze verfolgt, einfach dahin führen, daß, wie theilweise inFrankreich, nicht bloß das Lehrbuch, sondern von Stunde zu Stunde das Unterrichts-material vorgeschriebcn werden müßte. Gegen solche Ccntralisation möchten wir dochdie freie Bewegung, wie sie meistens in Deutschland auch in Beziehung auf Lehrbücher