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1 (1877) A - Liebe
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Lehrerkollegium.

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von höchster Bedeutung. In den Konferenzen bcthätigcn sich die Lehrer als Colle-gium; sie stellen dem durch den Vorstand vertretenen monarchischen Princip einrepublikanisches gegenüber; sie sind endlich der naturgemäße Ort, wo der jüngereLehrer die Erfahrungen der älteren benützen, der ältere gegen das Alleinstchcn gesichertwerden soll. Auch die rechte Stellung des Vorstandes wird vielfach durch die Lehrcr-confercnzcn bedingt.

Die Konferenzen sind entweder regelmäßige oder werden von dem Vorstand (beigewöhnlichen Volksschulen dem Ortsschulaufseher) bei verkommenden Fällen berufen.Versammlungen der erstcren Art sind wenigstens am Anfänge, in der Mitte und an:Schlüsse des Schuljahrs zu halten. Diese Konferenzen sollten nicht anSfallcn, selbstwenn kein wichtigerer Berathungsgegenstand vorznliegcn scheint.

Die außerordentlichen Lchrerconferenzen sind von dem Vorstand zu berufen, deres in seinem Interesse finden wird, es nicht zu selten zu thun. Er wird zwar nichtimmer, aber doch je und je sich einer Gefährdung seines Ansehens aussctzen, wenner es dahin kommen läßt, daß inan die Berufung einer Lehrervcrsammlung von ihn:verlangt.

Die Gegenstände, die der Lehrerconserenz jedenfalls vorgelegt und ihrer Beschluß-fassung unterstellt werden sollten, sind in dem Artikel Lehrercollegium ^aufgeführt.Außerdem wird es in manchen Fällen passend sein, wenn über die Anordnung derPrüfungen und Schulfeierlichkeiten in der Konferenz berathen wird. Endlichwerden derselben die das Ganze betreffenden Verordnungen und Erlasse der VorgesetztenBehörden mitzutheilen und je nach Umständen über den Gegenstand derselben, sowieauch über gemeinschaftliche Eingaben oder Bitten an die Behörden Bcrathungen zupflegen sein.

Der Stichcntscheid bei Stimmengleichheit steht wohl überall den: Vorstand zu.Aber wie soll es gehalten werden, wenn die Mehrheit einen seiner Ansicht zuwider-laufenden Beschluß faßt? Da nicht das Lehrercollegium, sondern der Vorstand dieäußere und moralische Verantwortung für den Zustand der Lehranstalt trägt, so istes billig, wenn ihn: insgemein das Recht zusteht, in solchen Fällen unter Vorlegungdes Sitzungsprotokolls die Entscheidung der höheren Behörde einzuholen, bis zu derenEintreffen die Anordnung der Behörde in Geltung bleibt. Daß aber jeder besonneneVorstand seine Zustimmung zu einem Beschlüsse des Lchrercollcgiums nur selten ver-weigern wird, folgt von selbst aus der Bedeutung, die für den Vorstand die Harmoniemit seinen Lehrern hat.

Nickt immer werden die Lchrerconferenzen einen bestimmten Beschluß zu fassenhaben; oft dienen sie nur zu freien: Austausch der Gedanken, bald über Lehrgcgcnständeund die Art ihrer Behandlung, bald über die Würdigkeit einzelner Schüler. Dasletztere gebietet sich überall, wo cs die Lehrer mit der Wohlfahrt der ihnen anver-trantcn Jugend ernst nehmen, von selbst, Besprechungen über die Methode werdengerade bei Volksschullehrcrn den vornehmsten Gegenstand ihrer Berathung anszumachenpflegen. Zwar möchte es scheinen, daß mündliche Bcrathungen durch die eingehendeBesprechung, welche Gegenstände dieser Art in pädagogischen Schriften finden, über-fleißig werden, aber jedermann weiß, wie das Wort weit tiefen: Eindruck macht undweit mehr anregt, als die oft flüchtige Lectüre.

Dagegen möchte es ebenso ungeeignet als unklug zu nennen sein,' wenn VorständeKonferenzen benützen, um tadelnde Bemerkungen über die Methode einzelner Lehreranzubringcn, oder überhaupt ans Misbräuche bei einzelnen hinzuwcisen. Es gehörtnichts in die Lchrerconferenzen, was nur für einzelne Mitglieder des CollegiumsInteresse hat, oder von dem nur einige im Stande sind, sich genaue Kenntnis zuverschaffen.

Wesentlich bedingt wird der Nutzen der Lchrerconferenzen durch die Einwirkung desVorstandes derselben. Hier ist der Ort, wo sich sein persönlicher Werth vorzugsweisebewähren muß, indem er einerseits die Idee der Anstalt mit Kraft vertritt und indem Bewußtsein des Collegiums zur Geltung bringt, andererseits der Mannigfaltig-keit individueller Anschauungen weise Rechnung trägt und sie zum allgemeinen Bestennutzbar macht.

Ucbcr das Resultat der Lehrerconserenz und die darin gefaßten Beschlüsse ist ein