Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Kirche.

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letzteres richtig entgegnet worden, daß zu dieser Realität das kirchliche Leben zummindesten auch gehöre; und selbst das Prädicat „weltlich" scheuen wir uns nickt inderjenigen Ausdehnung zu fassen, in welcher es das Kirchliche, d. h. das Religio.se inseiner zeitlichen Erscheinung mitbegreift. Ist auf dem Gebiete der einzelnen Nationder Staat die alles umfassende Peripherie, so sind nun innerhalb derselben die ver-schiedenen Interessen durch besondere Sphären repräsentirt, und unter diesen das reli-giöse Leben durch die Kirche. Insofern der Staat Raum schaffen und Schuh gewährenmuß für sie wie für jedes andere Gebiet des gemeinsamen Lebens, ist die Kirche vomStaat abhängig und muß es sein, denn sie bedarf seiner Anerkennung und Protection.Aber dct Staat umgekehrt wird nur in seinem eigensten Interesse handeln, wenn erder Kirche die Möglichkeit der äußern Existenz gewährt; er wird sich damit selber diegeistigen Kräfte gewinnen und erhalten, die er zu seinem Bestand und für seine bestenZwecke nöthig hat. Wenden wir das auf die Schule an. Dieselbe ist zwar nicht eineStiftung der Kirche; sie war das weder im Mittelalter noch in der Zeit der Refor-mation. An die Magistrate hat sich Luther gewendet, um für Schulen zu plaidiren,und die evangelischen Fürsten haben die evangelischen Schulordnungen erlassen. Aberwenn der Staat erkannt hat, daß er dem religiösen Leben zu freier Entwicklung Raumlassen muß, sowohl weil dasselbe eine an sich schon schlechthin berechtigte geistige Machtist, als auch, weil der eigene Bestand des Staates durch sittliche Potenzen bedingt ist,die im religiösen Bewußtsein ihren Halt haben: so muß er auf diejenige!: Schul-anstalten, deren lebendiges Centrum die Religion ist und sein muß, auch der Kircheeinen vorwiegenden Einfluß gewähren, jedoch ohne damit sein Oberaufsichtsrccht auf-zugeben. Wenn dann auch im Laufe der Zeit der Kreis dieser Anstalten sich überdas Religiöse hinaus erweitert, so ist dies kein Grund, daß der L>taat etwa nebendem geistlichen Jnspector einen weltlichen für die weltlichen Schulgegenstände aufstellenmüßte. Denn es ist dem Geistlichen, weil er ein wissenschaftlich gebildeter und dochzugleich mitten in das Volksleben gestellter, ja durch die Katechese als einen Haupt-zweig seines Berufs in der Lchrkunst selbst erfahrener und zur technischen Kenntnisderselben verpflichteter Mann ist, mehr als irgend einem Localbeamten zuzutrauen, daßer auch das Nichtreligiöse im Gebiete der Volksbildung vollkommen zu überwachen imStande sei. Während er also in seiner Eigenschaft als Diener der Kirche allerdingsnur die religiösen Bestandtheile des Schnllebens und Schulunterrichts zu leiten berufenwäre, so ist es praktisch das durchaus Zweckmäßige, ihm die Leitung der Volksschulein seiner Gemeinde auch nach ihren anderweitigen Zwecken anzuvertrauen, um so mehr,als das Einhcitlicke in allen Aufgaben der Schule doch stets der Erzichungszweck,mithin das sittliche Moment ist. Wie er aber selber dieses Sachverhaltes sich klarbewußt sein, also wissen muß, daß er nach einer Seite hin seine Schulinspection imNamen des Staates führt: so ist es nicht nur durchaus richtig, ihm an Ort und Stelleein aus der Gemeinde, aus den Laien als Hausvätern gewähltes Collegium an dieSeite zu geben, sondern es müssen auch in den höheren Regionen die Schulbehördendiesen gemischten Charakter an sich haben. Dies ist darum auf protestantischem Bodenviel leichter ausführbar, als auf katholischem, weil für uns der Gegensatz zwischenWeltlichem und Geistlichem, zwischen Staat und Kirche gar nicht in der Weise besteht,daß, wenn beide Theile ihre Schuldigkeit thun, ein Conflict entstehen kann.

2) Unter jene Kategorie der Unmündigen fallen aber nicht bloß die dem Alternach Unreifen: es fällt darunter factisch die Masse, der große Haufe, wohl zu unter-scheiden von dem, was wir Gemeinde nennen: letztere ist und bleibt auch dann IrasSubject der kirchlichen Erziehung, wenn die Masse das Object ist. Deshalb ebengenügt es nicht an häuslicher Erziehung, weil die Familienhäupter selbst noch so viel-fach unerzogen oder sich selbst zu regieren unfähig sind. Daß in diesem Sinne dieKirche Erzieherin des Volks ist, wird voir katholischer Seite natürlich viel stärkerbetont, als von evangelischer. Und allerdings kann sich auch der Protestant damitconformiren, daß die Kirche mit ihren Institutionen einen nicht bloß religiös, sondernallgemein-bildenden, sättigenden Einfluß habe und haben müßc. Was ist in unfernTagen die innere Mission anders, als eine erhöhte Anstrengung zu kirchlicher Massen-erziehung? Was ist überhaupt die Pastorale Seelsorge anders, als Erziehung? Unddie Kirchenzucht verräth ja schon durch ihren Namen ihren pädagogischen Charakter