Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Kinderheilanstaltcn.

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Für Kinder, welche in der Familie nicht verpflegt werden können, ist daher ein eigenesKrankenhaus oder eine besondere Abtheilnng eines größeren Spitals allein zweckmäßig;dagegen liegt kein Grund vor, die öffentliche Behandlung der Kinder in ihren Familienbesonderen Instituten zu übertragen, sobald ein vollkommen genügender armenärztlicherDienst besteht.

Das Bedürfnis der Zeit schuf Besuchsanstalten und überdies eigene Kinder-krankenhäuser, und in der That sind Kinderspitäler eine große Wohlthat; einmalweil so viele illegitime Kinder in der elendesten Pflege sich befinden, sodann weilmanche sonst besorgte Mutter der Kampf ums tägliche Brot zwingt, außerhalb desHauses ihren Verdienst zu suchen; also dieselben Gründe wie für die Errichtung vonKrippen- und Kinderbewahranstalten. Weiter aber ist die Behandlung in einer Heil-anstalt nöthig, wenn es sich um die Anwendung einer besonderen Diätetik handelt;oder wenn eine sog. innere Krankheit eine sehr exacte Heilmethode unter stetiger sach-verständiger Leitung erfordert; noch mehr, wo die Hauptcur in chirurgischen Ein-griffen, orthopädischen Hülfen oder heilgymnastischen Uebungen besteht; für eigenthüm-lichc Heilmethoden bestehen daher mit Recht besondere Anstalten, namentlich diebekannten orthopädischen und die in neuerer Zeit zu denselben sich hinzugesellenden Ein-richtungen für sog. schwedische Heilgymnastik. Aus dem Bemerkten ergiebt sich über-dies, daß die Kinderkrankenhäuser hauptsächlich für chronische Nebel angemessen sind.

Uebcr das Bedürfnis einer unentgeltlichen Hausbehandlung der Kinder derArmen bedarf es keines Beweises; dieselbe wirkt um so wohlthätigcr, als leider Kinder-gesundheit und Kinderleben vielfach gering geschätzt werden und deshalb wie aus demWahne, Kinderkrankheiten seien wenig für die ärztliche Kunst zugänglich, und bei demgänzlichen Verkennen des Werthes einer richtigen Gesundheitspflege des Säuglings fürdas ganze Menschenleben, die bezahlte ärztliche Hülfe so vielfach umgangen oder zuspät in Anspruch genommen wird.

Die segensreichen Folgen der Kinderkrankenpflcge beziehen sich einmal auf dieVerminderung der Sterblichkeit und der Zahl von Kindern mit airhaltender Schwäch-lichkeit, Siechheit oder Verkrüppelung, sodann besonders auf die Verbreitung der sowichtigen besseren Diätetik und Gesammtpflege der Kinder und weiter auf die damitgegebene Förderung einer gcsundheitsgemäßcrn und auch moralisch reineren Lebens-weise der armen Familien.

Beleuchten wir die wichtigsten Forderungen, welche arr die Gestaltung der Kindcr-krankenpflcge zu machen sind, so wird eine Ambulantcnklinik, d. h. eine öffentlicheAnstalt, welche den dem Arzte der Station zugetragcnen Kindern unentgeltlich ärzt-lichen Rath ertheilt und, je nach den Mitteln unentgeltlich oder nicht, für Arzneiensorgt, als ungenügend zu betrachten sein, denn für die große Mehrzahl bedarf es einerKenntnisnahme von den häuslichen Verhältnissen des Kindes und überdies sollte dieBehandlung nicht abgebrochen werden, wenn der kleine Patient nicht mehr zu derStation gebracht werden kann; die Ambulantcnklinik ist daher mit einer Poliklinik,d. h. mit einer Stadtbcsuchsanstalt, zu verbinden.

Die Kinderkrankenhäuser selbst sollten für acute und noch mehr für chronischeFälle bestimmt sein und bei Kindern unter zwei Jahren die gleichzeitige Aufnahmeder Mutter oder Amme ermöglichen; da ferner namentlich unter den Säuglingen inden Gebär- und Findelhäusern und in überfüllten eigentlichen Kinderspitälcrn eine ab-norme Sterblichkeit herrscht, so ist Einrick,tung und Betrieb eines Kinderkrankenhausesnach den besten Grundsätzen für die Erhaltung namentlich von reiner Luft zu ge-stalten und die Verbreitung ansteckender Krankheiten möglichst zu beschränken. DiePflege wird am besten Frauen anzuvcrtrancn sein und wird für diese Spitäler manchesgerechte Bedenken gegen die Anstellung von Ordensschwestern wegfallen. Es tritt aberfür Anstalten, welche Kinder aus dem Schulalter Monate lang namentlich zu äußerenEuren aufnehmen, die weitere Pflicht des methodischen Unterrichts durch sachverständigeLehrer hinzu, während die Erziehung und zugleich die vorbereitende Unterweisung derjüngeren Kinder am besten zu den Pflichten des Wartepersonals gehören wird.

Die Errichtung der besprochenen Anstalten ist größtentheils ein Verdienst derPrivatwohlthätigkeit und besonders einzelner, ihre Zeit und ihr Vermögen aufopfernderAerzte; es ist auch in Zukunft das meiste Gedeihen zu erwarten, wenn überall, wo