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1 (1877) A - Liebe
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Gebet.

Gebrechliche.

mit ihm betet; und ist sie eine rechte, christliche Mutter, so wird sie auch dieses Rechtan gar niemand abtreten. Später, wenn das Kind zum Niedergeben und Aufstchender mütterlichen Hülfe nicht mehr bedarf, wird auch der Vater sich mit der Mutter injenes Geschäft theilen; es müßte dem Kinde selber sonderbar oder verdächtig ver-kommen, wenn der Vater nie mit ihm betete. Was nun zu solchem Beten verwendetwerden soll, dessen bietet theils die Tradition in christlichen Familien, theils die kate-chctische und ascctische Literatur vieles dar. Es sind einfache Berschen, Bibelsprüche,Gebetsformeln, die sich dazu eignen, die sich mit der Zeit erweitern und vermehren,da namentlich der Liedervorrath, den das Kind in der Schule lernt, auch hiezu seineDienste leistet. Solches Beten wird von den Kindern leicht unter dem Gesichtspunkteiner Recitation des Memorirtcn betrachtet. Das ist alsdann kein Fehler, wenn derLehrer auch das Recitiren des Memorirten in der Schule zu einem wahrhaften Betenzu machen weiß. Dem Fehlerhaften daran wirkt man am besten entgegen, wennwenigstens von Zeit zu Zeit ein freies Herzensgebet dem Kinde Vorgesprächen wird,in das auch ganz specielle Züge, z. B. Bitte um Vergebung für eine den Tag überbegangene Unart, Danksagung für irgend eine besondere Freude, die dem Kinde wider-fahren, Fürbitte für ein krankes Geschwister u. s. w. ausgenommen werden. Hieranlernt das Kind, wie man betet; daß es den Uebergang zum eigenen Herzensgebet finde,ist Sache der göttlichen Führung, die in dem Kinde den eigenen Trieb zu beten alleinerwecken kann, er wird aber, einmal angeregt, um so mächtiger wirken, je besser jenes,Nachbeten schon vorgearbeitet hat, Gedanken und Worte schon zur Verfügung stellt.

Wir haben oben angenommen, Vater und Mutter lehren das Kind beten. Wieaber, wenn sie's nicht thun? Ob sie es thun oder nicht, in jedem Fall hat die christ-liche Schule die Verpflichtung, es zu thun, um, was das Haus vielleicht versäumt, zuersetzen und das Gebet von der Schule aus ins Haus zu verpflanzen. Indem täg-liches Gebet zur Schulordnung gehört, wird dem schon zum Theil entsprochen; es istaber am Platze, daß in Verbindung mit Katechismus und Spruchbuch bei venjüngern Kindern auch schon mit der Fibel die Kinder geeignete Gebete und Ge-betsverse auswendig lernen, die sofort auch zu Hause, auch für sich zu beten der Lehrerdem Kinde aufgiebt.

Beide Arten, das Gebet für die Kinder und die eigene Uebung der Kinder imGebet, das Betenlehren, treffen zusammen in dem, was wir Gebet mit dem Kindenennen, wobei also die Kinder mit dem oder den Erwachsenen eine Gemeinde bilden,und das Gebet ein gemeinsames ist. Dies geschieht in der Hausandacht, in derSchulandacht, in der Theilnahme der Kinder am Gottesdienste.

Vereinzelt soll freilich die Gebetszucht in Haus und Schule nicht sein, so daßzwar regelmäßig gebetet, damit aber alles religiöse abgemacht, der liebe Gott abge-fertigt wäre. Und doch muß gesagt werden, daß, selbst wo die Gebetsübung so isolirtwie eine Ruine auf ödem Felsen dasteht, sie noch ihren Segen hat; der Sohn, derunter solchem Hausbrauch ausgewachsen ist, wird doch eher, auch wenn er draußen undsich selbst überlassen ist, sich dessen erinnern. Denn wie das Gebet aus einer christlicherneuerten Seele entspringt, so wirkt es auch, von außen eingepflanzt, auf solchechristliche Erneuerung der Seele zurück.

Vgl. Joh. Ehr. Storr, Anleitung zum Gebet des Herzens, in Frage undAntwort, neu aufgelegt, Ludwigsb. 1860- Die Abh. über das Gebet als Erziehungs-mittel, in Völters süddeutschem Schulboten, 1851, Nr. 24.

Gebrechliche. Behandlung gebrechlicher Kinder. Gegenstand unserergegenwärtigen Betrachtung sind die Gebrechen, welche durch Verkrümmungen und Ge-lenksleiden, durch ursprüngliche Misbildung, durch Verstümmelung u. s. f. bedingt sind:kurz, die gewöhnlich sogenannten körperlich verkrüppelten Kinder; und zwar ist es nichteine ärztliche Cur jener Gebrechen, wie sie in Kinderheilanstalten (s. d. Art.) undorthopädischen Instituten vorkommt, sondern die pädagogische Behandlung, welche wirhier ins Auge fassen.

Das Alterthum hat im allgemeinen gegen gebrechliche Kinder, soweit es überhauptsich mit denselben befaßte, gar wenig Erbarmen gezeigt. Im alttestamentlichen Gesetzesind bekanntlich eine Anzahl von entstellenden Gebrechen aufgezählt, welche den damitBehafteten zum Priesterstande unfähig machten (3 Mose 21, 1724): ohne Zweifel,