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Elementarschule.
den Rheinischen Blättern (XVII. Band der neuen Folge, 3. Heft), ;daß das Ein-üben (vgl. d. Art.) schwer sei, daher Beständigkeit und Zähigkeit erfordere. Aberwas ist das Einüben, durch welches der Stoff „zum freien Eigenthume des Kindesgemacht werden soll," als Befestigung der gewonnenen Erkenntnis, also Gedächtnis-übung? Immer bleibt Einübung eine Seite der Lehrthätigkcit, die das Gedächtnis inAnspruch nimmt, und es kräftigen will. Auch fällt der Begriff der Fertigkeitganz unter den Begriff des Gedächtnisses, denn sie ist nichts anderes, als Gedächtnisder Kraft, cs sei der vorstellenden oder der darstellenden. Auch derjenige Unterrichts-gegenstand, welcher die consequentcste Hebung der Anschauung zur Basis hat, derRechenunterricht', wird niemals der Gedächtnisübung entbehren können. Oder ist eswahr, daß das Urtheil, 7 mal 9 ist 63, jedesmal, so oft es gebraucht wird, durcheine anschauliche Denkoperation zu Stande kommt, daß der Schüler sich die.Addenden9-i-9^9V9st'9V9^9 vorstellt, und die Reihe der Summen durch-fliegt, wenn er das Product sucht? Ist es nicht vielmehr eine reine Gedächtnissache,deren Werth schließlich gerade darauf beruht, daß jener Dcnkproceß nichtmehr wiederholt zu werden braucht? Und verhält cs sich anders auf andemGebieten des Unterrichts? Es muß gefordert werden, daß alle psychischen Ele-mente des kindlichen Seelenlebens in Thätigkcit gesetzt werden. Um so nöthiger istes darum auch, das Gefühl, die religiöse, sittliche und ästhetische Empfindung indie Reihe der psychischen Elemente aufzunehmen, die der Elementarunterricht zu Pflegenhat. Was die ästhetische Empfindung betrifft, so ist über deren Berücksichtigung indem Artikel „die ästhetische Bildung in der Volksschule" das Nöthige auch für dieElementarschule gesagt. Hier möge nur darauf hingewiesen werden, daß der Religions-unterricht in der Elementarschule einen anderen Weg wird einschlagen müßeu, als denin neuerer Zeit beliebten der ängstlichen und ängstigenden Ucberladung mit historischemStoffe. Wenn irgendwo, so ist hier die Gedächtnisarbeit mit großer Sorgfalt zubeschränken, damit den kindlichen Seelen eine Freude, eine herzliche Thcilnahme anden großen Thaten Gottes möglich und damit nicht die heilige Empfindung ersticktwerde durch die Mühe der profanen, auf die Geläufigkeit und Richtigkeit des Aus-drucks im Wiedererzählen gerichteten Arbeit. Der in den „preußischen Regulativen"enthaltene Ausdruck, daß die biblische Geschichte innerlich von den Kindern erlebtwerden solle, wie spöttisch auch auf diesen Imperativ oft hingewiesen worden ist,bezeichnet doch den Kern der elementarischen Forderung in Bezug auf den Reli-gionsunterricht. Aber wenn der Glaube durch das vorgehaltene Wort Gottes erwecktwerden soll, so muß dies Wort auch im Glauben dargeboten werden. Es muß,namentlich auf den untersten Stufen, dem ausgestreuten Samen nicht im nächstenAugenblick wieder sogleich nachgcgraben werden, um zu sehen, wie weit die Keimewohl gediehen seien; es muß der kindlichen Seele gestattet werden, der ungetrübtenEmpfindung jenes tiefen Reizes für Herz und Gemüth, den die biblische Geschichtedem Kinde darbietet, sich hinzugcben und vor aller erkältenden Arbeit der Reflexiongleichsam den Duft des höheren Lebens ungestört einzuathmcn: denn das Wissen istnicht die höchste Frucht dieses Unterrichts.
Die ganze Seele des Kindes soll Gegenstand des Elementarunterrichts sein.Das setzt voraus, daß dieselbe bereits einer solchen Einwirkung, wie sie der Unterrichtbeabsichtigt, fähig sei. Die Frage, wann dieser Zeitpunct eintrete und in welcher Zeitdas Kind für die Elementarschule reif sei, kann auf allgemeingültige Weise nicht be-antwortet werden (vgl. d. Art. Aufnahme). Die entscheidende Antwort, wann einKind zur Schule geschickt werden solle, kann das Kind nur selbst geben, indem es denWendepunct seiner geistigen Entwicklung, in welchem es für den Unterricht fähig undempfänglich wird, in dem erwachenden Lerntriebe offenbart, dessen Acußerungenebenso mannigfaltig als verständlich sind. Dieser Wendepunct fällt erfahrungsmäßigbei den Kindern der geistig bewegteren Stände größtentheils in den Anfang des7. Jahres, bei Landkindern in das Ende desselben. Wo also nicht diätetische Gründeein weiteres Hinausschieben dieses Termins nöthig machen, wird ungefähr die Mittedes siebenten Jahres als der normale Zeitpunct für den Anfang des Unterrichtsangenommen, aber dabei zugegeben werden können, daß in den höhern Ständen und