Bugenhagen.
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wurde Muster für Minden, Güttingen, Soest, Bremen, Osnabrück und andere Städte,die dänische Kirchenordnung wurde auch für Schleswig-Holstein Gesetz und das hierEingeführte fand wieder Aufnahme im Lande Hadeln rc.
Für Braunschweig arbeitete er 1528 eine Kirchenordnung aus, nach welcher (dasKirchliche übergehen wir) für die männliche Jugend zwei lateinische Schulen, zu St.Martin und zu St. Katharinen, jede mit drei Elasten, doch die erstere mit vier, dieletztere nur mit drei Lehrern, eingerichtet werden sollten; daneben aber auch zwei„deutsche Schulen" für Knaben, und vier „Jungfraucnschulen" an vier Orten; dieletzteren unter Schulmeistern, die im Evangelio verständig und von gutem Gerücht.In beiderlei Schulen war Katechismusunterricht mit Gesangübung natürlich Haupt-sache; für die Jungfraucnschulen war übrigens noch Erzählung der heiligen Geschichteempfohlen, damit das Gedächtnis geübt und das Evangelium Christi desto fester ein-gebildet würde. Ten Armen sollte die Benützung der Schulen nach Möglichkeiterleichtert, das Unwesen der Winkelschulcn aber nicht geduldet werden. Also durchausHindräugen auf ein die ganze Jugend der Stadt umfassendes, nach den verschiedenenBedürfnissen abgestuftes, durch die Vorsteher der Gemeinde überwachtes Schul-wesen.
In seiner Hamburger Kirchenordnung (1529) wiederholen sich die Grundzügeder Braunschweigischen; ebenso in der für Lübeck (1530).
Tiefer angestrengten Thätigkeit, welche vieles beschwerliche Reisen und langeAufenthalt in der Fremde nöthig machte, folgte eine kurze Zeit der Ruhe, in welcherD. Doctor der Theologie wurde und (1534) den Rath von Bremen bei der Ein-richtung des dortigen Kirchcnwesens nur aus der Ferne bcricth. Aber schon dasnächste Jahr führte ihn in sein Heimatland Pommern, und er verfaßte nun auch fürPommern eine Kirchenordnung, welche im wesentlichen das anderwärts schon An-geordnete wiederkehrcn ließ, das Schulwesen aber nur kurz behandelte und schon 1558durch eine erweiterte ersetzt wurde. In den kleineren Städten sind Schulmeister undStadtschreiber noch eine Person, und damit arme Kinder nicht von der Schulegedrungen werden, wird ihnen gestattet, vor den Thürcn zu betteln! Taß aber B.das Möglichste geleistet, erkannte man noch 1544 dadurch an, daß man ihm dasBisthum Cammin übertrug; aber zuletzt blieb er doch wieder seinem lieben Witten-berg treu.
Schon im Sommer 1537 zog ihn der ehrenvollste Ruf wieder in die Ferne.Christian III. von Dänemark, unter großen Bewegungen zum Throne gelangt undin der Durchführung der Reformation, die im Volke entschiednen Anhang hatte, eineBefestigung seiner Macht gegenüber dem Klerus erkennend, lud ihn nach Kopenhagenein, wohin ein Reichstag zu völliger Entscheidung über die schwebenden Fragen berufenwar. B. entwickelte auch hier eine bewundernswürdige Umsicht und Kraft. Tie vonihm noch in jenem Jahre vollendete Kirchenordnung für Dänemark, Norwegen,Schleswig und Holstein legte zu neuen Entwickelungen festeren Grund und schienauch dem Schulwesen eine neue Gestalt geben zu können.
In« Sommer 1541 nach Wittenberg zurückgckommen, fand er noch immer dieRuhe nicht, die seinem Gemüth so großes Bedürfnis war. Schon im nächstfolgendenJahre war er wieder im Herzogthum Braunschweig-Wolfenbüttel thätig, das die Häupterdes schmalkaldischen Bundes ihrem leidenschaftlichen Gegner Heinrich dem Jüngernentrissen hatten und nun vollständig reformiren ließen. WaS B. jetzt unter der Mit-wirkung von Anton Corvin und Martin Görlitz einrichtete, hatte freilich nur so langeBestand, als die Occnpation des Landes dauerte; aber erfreulich ist es, in dieserneuen Kirchenordnung zu sehen, wie B.'s pädagogischer Grundgedanke jetzt auch, wenngleich nur in beschränkter Weise, auf das Landvolk sich erstreckte. Aus den Dörfernmuß nach dieser Kirchenordnung der Küster zugleich nothdürftig Schule halten können,wie er auch in Städten für den niedersten Unterricht verwendet werden darf, inwelchem Dienst er dann dem Schulmeister untergeordnet ist. Diese Bestimmungbegreift man leicht aus dem Zusammenhänge, in welchem die Schule mit dem öffent-lichen Gottesdienste steht, da der Kirchengesang durch die Schule möglich gemachtwird. Denn Lesen, etwas Rechnen und Singen und nothdürstiges Schreiben, daswaren die Fertigkeiten, die in den niedern Schulen erlernt wurden und für das Be-