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1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Abbitte.

Aberglaube.

ihm z. B. eine Grobheit ins Gesicht sagt, etwas Jnjuriöses über ihn aussprengtoder an die Tafel schreibt, mit einer Geberde ihn verhöhnt u. dgl. Je älter derSchüler isr, um so mehr nähert er sich derjenigen Lebcnsstufe, auf welcher eine Injurieerst eigentlich möglich wird: denn genau genommen kann ein Unmündiger gar nichtbeleidigen, also ist auch eine Abbitte im Sinne der Ehrenerklärung hier gar nichtam Platze, sondern einfach die Züchtigung. Von dem älteren Schüler aber, der anBosheit kein Kind mehr ist, ist zu fordern, daß er außer der geeigneten Disciplinar-strafc in Gegenwart der übrigen Schüler Abbitte leiste. Mag damit sein innererTrotz auch nicht gebrochen sein, es handelt sich hier um Aufrechthaltung der Aucto-ritär des Lehrers. Weigert sich der Scküler solcher Abbitte, so muß er entlassenwerden, oder, wenn die Lehranstalt das Recht der Ausstoßung nicht hat (wie unsereVolksschulen), so muß die Vorgesetzte Behörde eine höhere, nicht vom Lehrer zu voll-ziehende Strafe ansetzen. Ebenso muß, wenn ein Dritter (z. B. ver Vater oder dieMutter eines Schülers) in die Schule eingebrochcn ist und den Lehrer irgendwieprostituirt hat, von dem Scholarchat entweder neben einer angemessenen Strafe oderin weniger gravirendcn Fällen anstatt derselben dem Thäter förmliche Abbitte inGegenwart der Schüler anferlegt werden. Auch hier kommt nicht die sittliche Rück-wirkung ans den Thäter, sondern zuerst die Rückwirkung auf die Schüler als Gc-sammtheit in Betracht.

Endlich ist die Frage pädagogisch nicht unwichtig, ob der Erzieher selbst, fallser sich bewußt ist, einem Kinde Unrecht gethan zu haben, demselben Abbitte zu leistenvcrpflicknct sei oder wenigstens wohl daran thne? Bekanntlich wird diese Abbitte vonschwachen Müttern, nachdem sie im Unwillen einen disciplinaren Act ausgeführt, in Ge-stalt von Zuckerbrot) oder Liebkosungen geleistet; seltener wird sich ein Lehrer zu solcheiner Buße herbeilassen. Jeder Fall dieser Art ist schlimm; es streitet mit der hohenStellung, die der Erzieher dem Zögling gegenüber an Gottes Statt einzunchmenhat, daß er diesem jemals etwas abzubitten haben kann. Bestand daS Unrecht ineiner Züchtigung, so kann der Lehrer entweder einen Fall abwarten, wo das Kindeine solche wirklich verdient; und dann ihm sagen:heute schenke ich dir die Strafe,weil dir neulich zu viel geschehen ist;" käme aber zu solcher Kompensation nicht sobald eine Gelegenheit, so bedarf es auch nur der ohnehin pflichtmäßigcn Freundlichkeitund Gerechtigkeit im ganzen Benehmen gegen daS Kind, um eS den Vorsall vergessenzu machen.Einem Lehrer, den die Kinder einmal achten," sagt Bizius, Leiden undFreuden I. S. 260 f.,verzeihen sic manches, verzeihen ihm selbst einzelne Aufwal-lungen und Uebereilungen." Wäre ein Vorfall dieser Art gravirendcr^ so würde csam passendsten sein, daß der Lehrer nur dem Vater dcS Kindes, aber nickt inGegenwart des letzteren, sonder» unter vier Augen, oder vor dem Sckulinspector,oder schriftlich sein Bedauern ausdrückte. Bestand aber das Unrecht nickt in einerThal, sondern in einem Urthcil, so ist es pädagogisch vollkommen gerechtfertigt,rund heraus zu sagen:ich sehe, daß ich dir Unrecht getban habe, ick kenne dich jetztbesser," aber um Verzeihung zu bitten, wäre verkehrt; das Kind hat'nur Ursache sichzu freuen, daß der Lehrer seinen Jrrthum eingeschcn und eine bessere Meinung vonihm gewonnen hat.

Abendschule, s. Gewerbliche Fortbildungsschule.

Aberglaube ist eine Krankheit des Glaubens, deren Ursachen, Sitz undKennzeichen so verschiedenartig sind, daß cs unmöglich wird, sie kurz zu definiren,und sicherer erscheint, anstatt die Abstraction eines allgemeinen Begriffes zu geben,die im gewöhnlichen Leben sich darbictenden wichtigeren Krankheitsbilder aufznzeigen.; Jene Krankheit kommt in allen Schichten des menschlichen Bewußtseins vor. Soin der der sinnlichen Warnehmung, indem ein Sinncnschein für die Wirklichkeit ge-halten wird die Sonne ein goldener Teller, der Mann im Monde: es fehlt hieran der Rcgnlirung der sinnlichen Warnehmung durch den Verstand, ohne dessenHinzutritt jene nicht berechtigt ist, Urtheile über das Wargenommene zu fällen. Dem-nach entsteht Aberglaube hei wachen Sinnen, aber schlummernder Urtheilskraft, indemsodann die Phantasie an die Stelle der letzter» tritt, um die sinnliche Warnehmungim Bewußtsein unterzubringen, dem Vorstellnngskreis einzurcihen, z. B. Sonnen-sinsternis als Kampf eines Drachen mit der Sonne, sie zu verschlingen, im Aber-