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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
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Schlußverhandluugcn.

verschließen und ward darin durch die Auffassung des sächsischenBevollmächtigten bestärkt, daß Herr von Nollenbach die Untcr-bandlnngcn eher abbrechen als in einer Sache nachgebcn würde,mit welcher er den Rubin und das Gewissen seines Hofes so engverknüpft glaubte. Hcrtzberg konnte cs sich jedoch nicht versagen,zu gleicher Zeit ausdrücklich zu erklären: wenn sein König esvielleicht dereinst für nothwendig erachten sollte, die Jesuiten ausSchlesien zu vertreiben, so glaube er damit nicht gegen die Be-stimmungen des hier in Rede stehenden Artikels zu handeln, daer in dieser Beziebung nichts thne, als dem Beispiele verschiedenerkatbvlischcr Regenten zu folgen. (Lvllenbach konnte dies nicht inAbrede stellen ; da er aber ein lebhafter Freund der Jesuiten war,bat er Herrn von Hertzberg dringend, derselbe möge sich zu ihrenGunsten verwenden; ihre Verfolger thäten ihnen großes Unrecht,sic seien sebr brave Leute und der menschlichen Gesellschaft außer-ordentlich nützlich U.

Bevor es jedoch zur Unterschrift des Traetats kam, gab csnoch eine letzte Meinungsverschiedenheit anSzngleichen, welche zuheftigen Debatten führte. Der Austausch der Kriegsgefangenenwar vereinbart worden, ohne Rücksicht ans ihre Zahl oder ihrenRang. Uebcrdem wollte man sich gegenseitig auch diejenigenUntcrtbanen zurückgebcn, welche gezwungenerweise in denKriegsdienst der andern Macht getreten waren. Hertzberg battenun vorgeschlagen, hiebei die Bestimmung fcstzusetzen, daß dies ingleicher Anzahl von beiden Seiten geschehen möge. Hierauserfolgte von Wien die Antwort: man wolle den eben abgehendenCourier nicht znrückbalten, habe jedoch noch nicht die Zeit gehabt,diesen Vorschlag zu prüfen, und halte cs für zweckmäßig, wennim Tractat selbst nur die Auswechslung festgesetzt, die Ausführungund ihre Art und Weise aber aus die Zeit nach Abschluß des

Bericht von Herüber,; vom 16. Februar 1.760.