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Schlußverhandlungen.
verständniß sich ziehen ließen, als man in Wien ;n unterhaltenbereit sciU."
Der Graf Flemming bethenert, seinerseits eS nicht an Gegen-vorstellungen haben fehlen zu lassen, indem er besonder» Nachdruckdarauf gelegt, daß alle etwaigen Opfer, welche man in Wien zumBvrtkeil Sachsens zu bringen gemeint sei, doch nur dann denbeabsichtigten Nutzen herbeiführen könnten, wenn man dafür eineGegenleistung beharrlich fvrdre, was aber im vorliegenden Fallenicht geschehen sei. Alles, was er durch seine Vorstellungen er-reichte, war die Erklärung: so empfindlich auch der Argwohn sei,der nicht nur bei dieser Gelegenheit, sondern bei vielen andern,sowohl mündlich als in Schriften, wider den Wiener Hof zu er-kennen gegeben worden, so solle dies doch auf die Sache selbstkeinen Einfluß haben, sondern es werde sich in der Folge nochwerkthatig zeigen, daß man ein vollkommenes Vertrauen verdiene.
Der vorsichtige und von der Wiener Atmosphäre wohl mebrals dienlich eingenommene Gesandte schließt seinen Bericht mitder Warnung, das Nebel nicht noch ärger zu machen, da der Willegut und unverfälscht sei; man habe doch den Beistand und dieUnterstützung des Wiener Hofes in der Folge sehr nöthig.
Eine zweite Depesche vom 9. Februar wiederholt die oben-erwähnten Entschuldigungen und Versicherungen, und unterscheidetsich von der vorhergehenden nur dadurch, daß die Beschwerden desWiener Hofes nicht, wie vorher, gegen das Dresdner Cabinet,sondern gegen den sächsischen Bevollmächtigten in HubertuSburggerichtet sind; dieser habe allzusehr in den Hvfrath von Collenbachgedrungen, mit seinen Propositionen nicht länger zurückzuhalten,und dann habe er sein Ultimatum an Preußen hinausgegebenaller Gegenvorstellungen des Herrn von Collenbach ungeachtet;dadurch allein sei die Lage wesentlich verschlimmert, und man
Bericht des Grafen Flemmina vom 6. Februar 1763.