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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schllißvcrhaiidlungcii.

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Glatz wieder abzntreten, jedoch nur unter der Be-dingung, daß die Festungswerke der Stadt geschleiftwürden und daß es mit dem dowuiereio bis zur künftigenSchließung eines Handelsvertrags in stnlurn libertutm nnturaliskommet.

Der preußische Bevollmächtigte entgegnete darauf: der Königwerde Sachsen besetzt halten, bis er Glatz mit allen Festungs-werken wieder bekäme; die Gründe, welche in dem letzten Memoirecher Duplik) auseinandergesetzC worden, seien unwiderleglich; Glatzsei für die Sicherheit und die Vertheidignng Schlesiens nicht zuentbehren, und deshalb dürfe an eine Schleifung der Festungs-werke nicht gedacht werden; der König erwarte außerdem die Rück-erstattung sämmtlicher Artillerie, die man in Glatz vorgefnnden. In Bezug ans die Handclsverhältnisse sei der König zur Ab-schließnng eines Vertrages bereit, der auf den Grundsätzen völligerGleichheit und Gegenseitigkeit beruhe.

Collenbach behauptete, sein Hof werde darauf sich nicht ein-lassen, nicht als ob derselbe nach abgeschlossenem Frieden überhauptkeinen Handelsvertrag wolle, sondern weil er diesen Gegenstandfür zu cvmplicirt erachte, nm bei Friedenspräliminarien behandeltzu werden. Er verlangte daher, daß folgender Artikel in demTraetat ausgenommen werde:Des linutss Darties eontrnetnutes8vnt clisposess ü kaire UN Drnite cke (loinmeree koncke 8UI- UN6reeiproeite purt'uite 6t 8ur l'utilite clss Ltnts et 8ujet8 re-8peotik8; MN18 ju8<iu'Ä 66 gsue I'on PUI886 oouvenir ck68 krin-eip68 ck'un Drnite pnreil 11 8ern libre ü elineune cke8 pnrtiesoolltru6tnnt68 ck'en rmer ü eet egurck eonrine eile le,j u^eru äprvp08."

Hertzbcrg wandte hiergegen ein, daß der Schlußsatz diesesArtikels den Vordersatz vollständig aufhebe, und es besser sei,

') Siebenundzwanzigster Bericht des Herrn von Fritsch vom 30. Jan. 1763.

Zehnter Bericht des Herrn von Hertzberg vom 29. Januar 1763.