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einer Entschädigung abzustehen, die übrigen Punkte aber bei derRedaction des Tractats, so wie die Umstände gestatteten, zu be-handeln und anznnehmen."
lim seinerseits die vvrgeschriebcnc Commnnication mit Oester-reich aus's genaueste zu beobachten, obgleich dieselbe von jenerSeite stets außer Acht gelassen worden, ging Herr von Fritsch inBegleitung seines Adjuncten Gutschmid zu Herrn von Eollenbachund eröffnete ihm, nach vorgängiger Schilderung des betrübtenZustandes des Landes und der daraus erwachsenden Nothwendig-keit, den gefaßten Entschluß unter Mitthcilung der Erklärung.
Eollenbach gericth dadurch in eine sichtbare Verwirrung, be-klagte, daß durch bas Unglück der Waffen die gehabte Intention,Sachsen eine vollständige Entschädigung zu verschaffen, vereiteltworden, und wagte dann einen Versuch, die einstweilige Zurück-haltung des Ultimatums zu veranlassen. Er machte nämlich denVorschlag, man solle doch darauf bestehen, den 1. Januar 1763als Zeitpunkt der aufzuhörenden Executionen festzustellen; er wolledies durch die Erklärung unterstützen, daß vsterreichischerseits dergleiche Termin für die etwa an Preußen zurückzngebenden Länderanerkannt und alles nach demselben Erhobene znrückerstattet wer-den solle.
Ihm wurde geantwortet, daß er ans den bisherigen Ver-handlungen davon unterrichtet sei, mit welchem Eifer Sachsendahin bemühet gewesen, jenen Termin zur Anerkennung zu bringen;ihm sei nicht unbekannt, wie durch die Veränderung mit denprenßisch-westphälischen Landen die Sache eine schlimmere Gestaltangenommen; und wegen etwaiger Abtretung der. Grafschaft Glatzhabe er sich nicht nur immer noch nicht erklärt, sondern auch nie-mals die geringste vertrauliche Andeutung gegeben.
Eollenbach that letzteres auch jetzt nicht, sondern suchte allerleiNebenwege, um die sächsischen Bevollmächtigten zur Zurückhaltungihrer Schlußerklärung zu bewegen, während diese ihm entgegen-
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