Schlußverl'ondlungtn.
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Mittelung') Knude von einer preußischen CabinetSordre, des In-halts, daß zur Zahlung der restirenden Kontributionen sämmtlichesVieh im thüringischen Kreise weggcnommen, nach Halle trans-portirt und dort an den Meistbietenden verlaust werden solle;sollte hierdurch der Zweck noch nicht völlig erreicht werden, sowerbe die Abbrennung derjenigen Rittergüter und Dörfer erfolgen,die den ihnen zugetheilten Rückstand nicht entrichteten. Auch warein Erlaß des General-Feldkriegs-Directoriums zu Leipzig an denLandjägermeister von Preuß in Dresden ergangen, worin die Be-zahlung einer Summe von 200,000 Thaler für Schonung derköniglichen Wälder an den Kaufmann Leveaur, der solche vorzu-schießen sich erboten hatte, binnen drei Tagen verlangt ward,widrigenfalls sogleich zur völligen Devastation der königlichenForste und zu andern sehr unangenehmen Veranstaltungen ge-schritten werden sollet.
Dem Drange dieser Verhältnisse nachgehend, entschloß sich derChurprinz, jeden Anspruch auf Entschädigung definitiv fallen zulassen und seinen Gesandten zu ermächtigen, den Abschluß desFriedens nach allen Kräften zu befördern, deshalb sofort dasProject eines Tractats zu entwerfen und einen Artikel nach demandern mit dem preußischen Bevollmächtigten dnrchzugehen. DasSchreiben des Churprinzen vom 29. Januar, in welchem dieserEntschluß dem sächsischen Gesandten mitgetheilt wird^), enthältwieder eine klare Darlegung der Beziehungen Sachsens zu Oester-reich und der in dieser Hinsicht erfahrenen Täuschungen; es unter-liegt keinem Zweifel, daß man damals in Dresden vollkommen dieGründe durchschaute, die in Wien zu einer so auffallenden Artder Unterhandlung geführt hatten: ängstlich bemüht, jeden Rück-blick ans einen Krieg zu vermeiden, der so lange gedauert und so
') Bericht von Fritsch vom 25. Januar 1763.
2) Rescript des Churprinzen vom 22. Januar 1763 mit Beilage 6.
2 ) Beilage 8.
Beaulieu-Marco n na y. Der Hubertsburger- Friede.
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