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„Nachdem mir von meinem Hofe die ausdrückliche Orärszngekvmmen, dem Herrn K. K. Ulöuipotentiuiro von Collenbachzu erkennen zu geben, daß, wenn er von seinem Hofe Befehl habe,diesseitiges Interesse werkthätig zu unterstützen, und wenn erwegen der bUnuI-Entschließungen seines Hofes in Ansehung Glatzinstrnirt sey, man niä't umhin könne, ihn zu ersuchen, damitohne weitern Anstand heranszngehen, und dabei diesseitige Be-friedigung als oouclitio sine <iun non zu nMenclioiren, als wo-durch Ihre Kvnigl. Majestät meinem allergnädigsten Herrn viel-leicht noch einiger Nutzen geschafft, der Kaiserin Majestät aber,wenn sie sonst Glatz wegzugeben entschlossen, nichts geschadet wer-den könne: Als habe solches hierdurch anbefvblenermaßen zu be-werkstelligen keinen Anstand nebmen sollen.
Schloß Hubertsburg am 27. Januar 1763.
Freiherr von Fritsch."
Nach Durchlesung dieser Note erklärte Herr von Collenbach:er habe von seinem Hofe, wie er bereits mehrere Male versichert,Len ernstlichen Befehl, das sächsische Interesse werkthätig zu unter-stützen; er sei auch von den Fiual-Cntschließuugen seines Hofesvöllig instrnirt, obwohl er noch nicht sagen könne, in wie weitsich dieselben ans Glatz erstreckten; er sei nicht angewiesen, diesächsische Befriedigung seinem Ultimatum als oowcUtio sine g»unon au,zuhängen, sondern vor Herausgabe seines Ultimatums ansder besten Berichtigung derselben zu bestehen. Cr könne sich Ladermit dieser Note nicht begnügen und müsse die schriftliche Erklärungerwarten: was man sächsischerseits verlanget
Während man so in Dresden die noch immer nicht ganzausgegebene Hoffnung ans nützliche Unterstützung von SeitenOesterreichs nach und nach als völlig illusorisch erkannte, mußteman dort von der ander» Seite täglich die bctrübeudsten Nach-richten über die Jnstände in den von Preußen besetzten Landes-theilen entgegennebmen. Man erhielt durch Hertzbergs Ber-