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Tchriftenwechsel zwischen Preußen und Lachsen.
müsse man später zu erlangen suchen. Uebrigens müsse der Friedeso fest und dauerhaft sein, als wenn ganz Europa ihn garantirthabe.
Art. 10. Da der im Dresdner Frieden stipnlirte Austauschvon Fürstenberg und Schidlo noch nicht ansgesührt sei, so ver-lange man jetzt die definitive Regelung dieser Sache.
Art. 11. Man wünsche, daß in einem besondern Artikel
den beiderseitigen Untcrtbanen gute und prompte Justiz in Pro-cessen zugesichert und der Aus- und Einwanderung derselben auseinem Staate in den andern kein Hinderniß in den Weg gelegtwerde.
An die Vorlesnng dieser Replik knüpfte fick eine lebhafte
Diseussion Der sächsische Bevollmächtigte hob zum Art. 2 her-vor, wie unbillig es sei, wenn diejenigen Verschreibungen undWechsel, welche seit Eröffnung der Friedensverhandlungen überLeistungen für das ganze Jahr 1763 hätten ausgestellt werden
müssen, trotz des nunmehr im Anfänge desselben Jahres eintreten-den Friedens dennoch völlig bezahlt werden sollten. Hertzbergkonnte dagegen nur einwenden, daß in diesem Punkte nichts ans-znrichten sei, weil der König Von den dabei interessirten Privat-personen und denen, die ihre Partei nähmen, beständig angegangenwerde.
Zum Art. l> nrgirte der Baron Fritsch die Ungewißheit,
welche ans dem Zusätze hinsichtlich des Evaenationstermins: sieile tiniunit «inslcsutzs ,jou>-8 äe plus hervorgehe, — verlangtedie Zusicherung, daß überhaupt vom Tage der Unterzeichnung andie Truppen dem Lande keine weiter» Kosten verursachen dürsten,und beantragte, daß zur Regulirung der Räumung des Landesein Officier erwählt werde, dessen etwaige Erinnerungen zu berück-sichtigen seien.
> Bericht des Geheimen Raths von Fritsch vom 24. Januar r763.