Schristcnwechscl zwischen Preußen »nd Sachsen.
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lieber den Vorbehalt im Art. 4 wegen der zurückzubehalteudcnsächsischen Unterthanen konnte sich Fritsch nicht beruhigen underhob dagegen die lebhaftesten Einwendungen, worauf Hertzbergentgcgnete, das, die iui Dresdner Frieden Art. 4 befindlichenWortei „oxeopto ooux g»i out pris sorvioo äuus kos tioupes<1o ü. öl. Io lioi de ?i-u88<z" auch gegenwärtig zur Richtschnurwürden dienen müssen.
Hinsichtlich der Entschädigungsansprüche der Stadt Leipzigund der Ritterschaft ward wiederholt an die gegebenen Versprechenerinnert, jedoch dadurch nur die Erwiederung beranlaßt, daß davoneine Wirkung nicht zu erwarten sei.
Wegen der Steuerschulden brachte Hertzberg dieselben Fragenzur Sprache, welche er einige Tage früher dem Hofrath Gutschmidmitgetheilt. Fritsch erinnerte dagegen sofort, daß die Bestimmungder Frist, innerhalb deren die Eapitalien der preußischen Gläubigerznrückbezahlr werden sollten, nur dann mit Sicherheit sestgestelltwerden könne, wenn man einen festen Betrag der Summengroßeangeben könne. Da sich Hertzberg hierauf nicht einlassen wollte,so ward ihm vorgestellt, daß alsdann auch unmöglich sei, einegewisse Anzahl von Jahren zur Rückzablung zu bestimmen, unddaß die preußischen Gläubiger diejenigen Feststellungen sich gefallenlassen müßten, welche überhaupt in dieser Beziehung getroffenwerden würden. Hertzberg konnte gegen die Richtigkeit diesesSatzes nichts einwenden und abstrahirtc demnach von dem weiternAndringen ans Bestimmung gewisser Jahre.
Bei der Besprechung des Selsidlö'schen Tausches kam Hertzbergans den schon früher ausgesprochenen Vorschlag zurück, die StadtFürstenberg vom Tausch auszuschließen, dagegen aber die Odcruferin ihrer ganzen Ausdehnung abzutreten. Sächsischerseits warddagegen die Forderung gestellt, daß 17 Dörfer aus den KreisenBeeskow, Stvrckow und Cottbus, und 14 Dörfer aus dem KreisePribus, welche sämmtlich sächsische Enklaven waren, abgetreten