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Schiiftenwechsel zwischen Preußen und Sachsen.
dürste, indem der Kaufmann Goßler, der von dem GeheimenCabinetsrath von Eichel unterstützt werde, bei dem Könige daraufdringe, daß die in Magdeburg im Wechsclarrcst sitzendeil thüringi-schen Stände darunter nicht begriffen, sondern vielmehr ausdrück-lich ausgenommen werden mochten.
Dagegen ward andrerseits doch so viel erreicht, daß die Zu-sicherungen erthcilt wurden: der Termin der Cessation aller Feind-seligkeiten solle ans den Tag der Unterzeichnung des Friedens oderder Präliminarien festgesetzt werden; die Evacnativn solle so raschals möglich geschehen, und sollten dabei die Truppen ihre Ver-pflegung ans den Magazinen erhalten; der Commerzialpnnkt sollezu bcsvndern Verhandlungen ausgesetzt werden; wegen der Steuer-schulden wolle man es bei der ersten Erklärung bewenden lassen,doch müsse man ans der Erörterung der folgenden Fragen bestehen:wie viel Procent Interesse zukünftig gezahlt werden sollten? inwie viel Jahren man ans Bezahlung des Kapitals rechnen könne?und welche Sicherheit und Bürgschaft den zu treffenden Ein-richtungen in Ansehung der Fonds und der Verwaltung verschafftwerden würden?
In Verbindung mit diesen Zusicherungen eröffnete Hcrtzbergdem Hvfrath Gutschmid noch weiter, daß man preußischerseitsauch die endliche Abschließung deS Schidlo'schen Austanschvertragsverlange, sodann die Fortdauer des Kartells vom Jahre 1741 inGemäßheit des Dresdner Friedens, und endlich eine ausdrücklicheVerbindlichkeitscrklärnng, daß in Zukunft den preußischen Unter-thanen prompte Justiz administrirt werden solle.
Gutschmid war in der Lage, hierauf sofort erwiebern zukönnen, daß die Beendigung des Austausches von Schidlo undFürstenberg nur durch den Umstand gehindert worden sei, daßman preußischerseits kein Tauschobjcct dargebvten habe; daß dieErneuerung des Kartells vom Jahre 1741 eine völlig neue Forde-rung sei, da jenes Kartell zur Zeit des Dresdner Friedens (1745)