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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schriftcuwcchscl zwischen Preußen und Sachsen.

Helten zu besorge», in Wirklichkeit aber, um die persönliche Ver-bindung mit Herrn von Hertzberg ununterbrochen lebendig zu er-halten und um zu verhindern, daß nicht aus Mangel beständigerVorstellungen und biensamer Erläuterungen etwas festgesetzt wer-den möge, was in der Folge weit schwerer abzuändern, als imvoraus abzulehnen sein werde. Auch richtete Fritsch zwei aus-führliche Noten an Hcrtzberg, in denen er die Verhältnisse derSteuerschulden und die Unmöglichkeit der Festsetzung eines stntnsMo in den Handelssachen nochmals ausführlich entwickelte; inbeiden Beziehungen sollte er, wie wir später sehen werden, sicheines vollständigen Erfolges erfreuen.

Mit diesen beiden Angelegenheiten hatte es folgende Be-wandtniß.

Die öffentliche Steuerschuld belief sich auf 28,400,000 Thalcr,deren Zinsen zu 4 Proccnt ans den Einnahmen der Landsteuer,Pfennigstcuer und Qnatembersteuer entrichtet wurden. Ein sehrgroßer Thcii dieser Schuld befand sich in den Händen von Aus-ländern, vorzüglich Schweizern und Holländern; auch in Braun-schweig und im Brandenbnrgischen waren ansehnliche Capitalienin dieser Weise angelegt. Im Frieden von Dresden (1745) hatteman sächsischerseits die Unvorsichtigkeit begangen, den preußischenInhabern von Schuldverschreibungen gewisse Vorrechte einzuräumen,wodurch natürlich das ursprüngliche Verhältnis; alterirt wordenwar; die nachtheiligcn Folgen dieser Maßregel ans den sächsischenCredit im Auslande konnten nicht ausbleibcn und waren schmerz-lich genug empfunden worden. Dazu kam, daß während der letztensechs Jahre die Zinsen nicht hatten bezahlt werden können, weildie dazu bestimmten Jntraden gleich allen übrigen öffentlichenEinnahmen in die preußischen Kassen geflossen waren. Sv warallein von den oben genannten drei Stenern ans den Jahre»1756 und 57 nach den Quittungen des preußischen Kriegs-directorium die Summe von 2,297,686 Thalcrn tltulo stopositi