Schriftcnwcchscl zwischen Preusicn und Sachsen.
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gebrochen, der diejenigen Maßregeln unthnnlich gemach^, die inanin Folge jener Mißverständnisse habe ergreifen wollen. Der Zeit-punkt des Kriegsanfangs biete daher keinen strrtus <inc», der dengegenseitigen Handelsbeziehungen genügen könne. Um eine guteund nützliche Nachbarschaft zu begründen, müsse man Grundsätzeanfstellen, die ans Billigkeit und gegenseitigem Vortheil beruhten;solche seien diesseits vorgelegt worden; man könne dieselbe» nocheingehender prüfen und nach dem Frieden Evmmissare ernennen,welche alle Mißbräuche abschaffen und einen Zustand schaffen könn-ten, welcher den wirklichen Interessen der beiden Staaten ent-spräche.
Im Art. 8 wird die Erklärung des Königs acceptirt, denEinrichtungen hinsichtlich der Steuerschulden beitreten zu wollen.Um jeden Zweifel, jedes Mißverständnis; zu beseitigen, erkläreman, daß von einem Abzug an den Capitalien, die man denGläubigern schulde, nicht die Rede sein könne; daß man aberwegen der Zinsen, welche pünktlich bezahlt werden sollten, mit denGläubigern eine gütliche Vereinbarung treffen werde, und daß dieVortheile, die man ihnen versprechen könne, vom Ausfall derFriedensbedingnngen und namentlich vom Art. 2 abhingen.
Im Art. 9 lasse die Erklärung des Königs wegen derGarantien nichts zu wünschen übrig, und genüge es, diesemArtikel den Schlußsatz beiznfügen: daß der Friedensvcrtrag inallen Punktei; und Artikeln in voller Geltung bleiben solle, wennauch die Garantien nicht erlangt werden könnten.
Nach Entgegennahme dieser Replik reiste der preußische Be-vollmächtigte in das Hauptquartier des Königs nach Leipzig, umdort an der Redaction der schriftlichen Antwort theilznnehmcn.Es erschien unter den obwaltenden Umständen dem Baron Fritschsehr rathsam, zu gleicher Zeit seinen Gehüifcn, den Hofrath Gut-schmid, dorthin zu senden, unter dem naheliegenden Vorwand,seine dortigen Verwandten zu besuchen und einige Privatangclcgcn-