Schriftenwechscl zwischen Preußen lind Sachsen.
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de»l kröois an den Baron von Fritsch erboten gehabt, er anchnoch seinestheils, wie eS allerdings die Ordnnng erfordert, der-gleichen mitzntheilen habe; so wenig sei anch in dem Worte „rüoi-1n-o(in6M6nt" das mindeste Verfängliche zu supponiren, indemman sich bei dessen Niederschreibnng die Auslegung, die man dem-selben geben könne, gewiß nicht habe einfallen lassen; es werdeaber anch bedürfenden Falls nichts leichter sein, als nach der un-streitigen Regel, daß Jeder seiner Worte bester Dolmetsch sei,solches so anszndenten, daß keine Anstößigkeit übrig bleibe.
nci 4 . Es könne dem Hofe zu Dresden nicht unbekanntsein, daß Oesterreich auf dringende Veranlassung des französischenHofes schon bei Gelegenheit des Aachener Friedens sich, wennanch sehr ungern, dazu habe bequemen müssen, den zwischen demBerliner und dem churpfälzischen Hofe geschlossenen Tractat anzu-erkennen; letzterer könne übrigens den Rechten eines Dritten, alsoanch Sachsens, nicht präjndiciren. Zn Anfang des jetzigen Kriegshabe man in Mannheim schlechterdings verweigert, an der gutenSache wider Preußen so lange thcilzunehmen, bis man ausdrück-lich sich verpflichtet, nicht Frieden zu schließen, ohne vorher vondem Könige von Preußen die fernere Bestätigung des von SeitenChnrpsalzes während des Kriegs hintangesetzten erwähnten Tractatüerlangt zu haben, — Beweis genug, daß dieser Antrag als fremdund hieher nicht gehörig keineswegs zu betrachten, und wie sorg-fältig man in Wien seine Verpflichtungen und Versprechungen zuerfüllen gewohnt sei.
nll 5 . Eben so wenig habe man durch Erwähnung der Elb-fahrt etwas Verfängliches für Sachsen auf die Bahn zu bringenvermeint, vielmehr grade im Gegentheil geglaubt, bei der jetzigenGelegenheit vielleicht ein für die Elbfahrt günstiges Abkommen zutreffen, weil der König von Preußen der letzteren durch den hervor-gesnchtcn Magdeburger Stapel so gewaltigen Abbruch zu thun unter-nommen habe; der Vortheil, der aus einer solchen Combinirung