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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schriftenwcchsel zwischen Preußen und Suchst».

setzen. Hätte man zn gleicher Zeit die Forderungen des chnr-sachsischen HofeS dem Urvcis einverleibcn wollen, würde darausdie Jnconvenienz entstanden sein, daß man erst über deren Maßund Art unter sich ans allerhand weitläuftige Discnssivneu würdegeführt worden sein, und daß, wenn man österreichischerseits dabeieinige Erinnerungen gemacht habe, der Verdacht entstanden seinwürde, daß selbiger in die sächsischen Ideen nicht genugsam ein-gehe. Auch sei zu befürchten, der König von Preußen könne,wenn er so viele Forderungen erblickt, das Kind mit dem Badeausschütten und eins mit dem andern zusammen verwerfen. Jetztsei dem sächsischen Hofe Vorbehalten, seine Forderungen, wie erdies nach der Gegenerklärung des Königs von Preußen auf dasbll-veis nur immer thunlich und gut finde, besonders zu fvrmirenund anznbringen, ohne daß er sich hierin in eine Abhängigkeitvom Wiener Hofe begeben zu haben scheinen könne; und dabeikönne derselbe fest daraus rechnen, daß man ihm von österreichischerSeite alle nur mögliche Unterstützung leisten werde. Freundschaft-licher und vorsichtiger habe man nicht handeln zu können geglaubt ;sollte man sächsischerseits etwa vermeinen, baß durch Einschaltungder dortigen Forderungen wenigstens mehr Zeit gewonnen werdenkönne, sei man im Gegcntheil überzeugt, daß ans den angeführtenErwägungen sich solche nunmehr desto kürzer würden fassen undalso auch geschwinder abthun lassen; käme aber ja ein kleinerVerzug heraus, würde man sächsischerseits denselben nicht demWiener Hofe, sondern sich selbst zuzuschrcibcn haben, weil derHosrath von Cvllenbach melde, daß, als der preußische Bevoll-mächtigte nach Ueberreichnng des Ill-vois gefragt, worin die Vor-schläge Chursachsens beständen, der Baron von Fritsch ausdrücklichzur Antwort ertheilt, daß er dergleichen zn thun noch nicht in-strnirt sei. So wenig nun der Hosrath von Collenbach mögegeglaubt haben, daß, nachdem sich der preußische Bevollmächtigtein der ersten Conferenz in seinem Beisein zu einer Abschrift von