Schriftenwechsel zwischen Preußen und Sachsen.
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Anträgen namentlich zu erwähnen, sondern auch während derUnterhandlung darauf zu insistiren und sie zur oonäitio sino hunnon zu machen.
Mit welchen Empfindungen demnach die Berichte über dieEröffnung der Conferenzen und über den Inhalt der österreichi-schen Friedensvorschläge in Dresden ausgenommen wurden, läßtsich leicht denken.
Gleich nach Eingang derselben ward dem Grafen Flemmingdavon Mittheilung gegeben und ihm eröffnet^): daß der ersteArtikel des kröeis ganz unzulänglich für das sächsische Interessegefaßt sei, und die Versicherungen, welche man noch jüngsthin inWien ertheilet, dadurch keineswegs in Erfüllung gegangen; daßder Art. 5 den feierlichen Beleihungen so vieler römischer Kaisersowohl, als auch den verbindenden Versprechungen und Reversendes Hauses Oesterreich zuwiderlanfe; daß der Art. 11 auf nichtsminderes abziele, als mit Vernachtheiligung des Leipziger Handelsein unmittelbares oowinoroiurn zwischen Böhmen und den branden-bnrgischcn Landen auf dem durch Sachsen fließenden Elbstromcinzurichten.
Graf Flemming berichtete unter dem 8. Januar, daß in Be-treff der cleveschcn Angelegenheit der französische Botschafter ihmdie Erläuterung gegeben: jene Verfügung des Mr. de Fnmeronsei zu einer Zeit erlassen worden, wo diesem die Gesinnung seinesHofes noch nicht bekannt gewesen; es sei zu vermnthen, daß dieseOrdre in der Folge widerrufen worden sei, denn der königlichpreußische Gesandte in London, Herr von Knyphansen, habe seinein derselben Angelegenheit vorgebrachte Klage wieder zurück-genommen.
Sodann zur Hauptsache übergehend, spricht der Gesandte seinäußerstes Befremden über die erhaltenen Nachrichten aus und
>) Schreiben des Chnrprinzen an Graf Flemming vom 2. Januar 1763.