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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
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Schriftenwechsel zwischen Preußen und Sachsen.

In Dresden war man während dieser Zeit auch nicht nn-thätig geblieben.

Die dem Geheimen Rath von Fritsch mitgetheilten Acten-stücke über die Art und Weise, wie in den cleveschcn Landen dieContributionen und Lieferungen von dem oorniuissnirs orckounn-tsnr Fumeron zu Wesel eingetrieben wurden, hatten sofort denChnrprinzen veranlaßt, den Grafen Flcmming in Wien mit sehrbestimmten Jnstrnetionen zu versehenEr sollte dem französischenGesandten daselbst die dringendsten Vorstellungen machen, daß mandurch Ausstellung solcher Grundsätze vielleicht einen Vorthcil voneinigen hunderttausend Livres für die französischen Kassen sich ver-schaffe, dadurch aber zugleich den sächsischen Landen für vieleMillionen Thaler Schaden verursache; es dürfe daher erwartetwerden, daß man wenigstens von jetzt an alles verhüte, wodurchweiterer Nachtbeil für Sachsen entstehen könne, daß man die Maß-regeln, welche in Cleve zur Ausführung gebracht werden sollten,zurücknehme, und daß hievon dem preußischen Hofe Mittheilunggegeben werde unter der ausdrücklichen Erklärung, daß dies inFolge sächsischer Vermittlung geschehe.

Das Auftreten des Herrn von Collenbach in Dresden, seinundurchdringliches Schweigen über die ihm erthcilte Instruction,insoweit sie die von Sachsen in Anspruch genommene Assistenz deskaiserlichen Hofes betraf, sein stetes Zurückkommen auf die Ver-sicherung, wie sein Hof alles nur Mögliche im sächsischen Interessegewiß thun würde: alles dies war unverzüglich dem GrafenFlemming mitgetheilt worden, mit dem Aufträge, dem GrafenKaunitz die wiederholt gegebenen Versicherungen ins Gedächtnißzurückznrufen und dabei die sichere Erwartung ansznsprcchen, daßHerr von Collenbach die gemessenste Anweisung erhalten werde,die sächsischen Entschädigungsansprüche nicht allein unter seinen

>) Schreiben des Churprinzen an Graf Flemming vom 22. Dec. 1762.