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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
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Schriftenwechsel zwischen Preußen und wachsen.

rcferirt, daß er, ohne Instruction eine formelle Erklärung zn ver-langen, cs für angezeigt gehalten habe, zuvörderst für seine Persondie mündliche Beantwortung einiger bestimmten Fragen sich zuerbitten. Letztere habe er folgendermaßen fvrmnlirt:

1. Woher es komme, daß Herr von Collenbach, als man ihnvor seiner Abreise von Dresden sondiret, ob er das Anverlangcneiner Entschädigung für Sachsen zu einer eonäitio sins hun nonzu machen, instrnirt sei? das Gegentheil deutlich zn verstehen ge-geben ?

2. Warum er mit den gethanen Propositioneil nicht nur zuDresden, sondern sogar noch zu Hubertusbnrg gegen den Baronvon Fritsch dergestalt znrückgchaltcn, daß selbiger das kreeis nichtans seinen, sondern ans des preußischen Bevollmächtigten Händenempfangen?

3. Warum in dem Art. 1 das, was das Interesse des Chur-hanses Sachsen betrifft, so kurz und unzulänglich gefaßt sei, undwarum man sich dabei des Wortes reoiprociusinsnt bedienet, dadoch einzig und allein von sächsischer Seite alle Billigkeit in An-spruch genommen werden könne.

4. Warum man im Art. 5 auf die neue Bestätigung eineszwischen dem Berlinischen und dem chnrpfälzischen Hofe wegenJülich und Berg geschlossenen Tractats dringe, der wider die soklar erwiesenen gerechten Ansprüche des Hauses Sachsen augen-scheinlich streite?

5. Warum man ohne alle vorherige Abrede die Eröffnungder Elbfahrt, wovon für die sächsischen Handelsinteressen so un-endlich viel abhange, ans die Bahn gebracht, und dadurch demKönige von Preußen selbst Anlaß gebe, seine ohnehin schon inAnsehung derselben gemachten ungerechten und ungegründcten An-sprüche nur noch desto heftiger zu betreiben?

6. Warum man in dem Art. 42 so schlechthin gesetzet, daßder Dresdner Friede zur Basis der neuen Pacification dienen