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Schriftcnwechsel zwischen Preußen und Oesterreich.
aus der preußischen Duplik') entnehmen, welche ihm in derConferenzsitzung des 24. Januar vorgelesen und eingehändigtwurde.
Die ersten vier Punkte boten keine Schwierigkeiten, da hier-über ein Einverstandniß anznnehmen war. Im 5. Artikel erklärtsich Preußen bereit, die Convention wegen Jülich und Berg zuerneuern, sobald man über die Glatzer Frage einverstanden sei,doch natürlich unter denselben Bedingungen, welche bei der erstenAbschließung stattgefunden. Diese, etwas überraschende Nach-giebigkeit veranlaßte den sächsischen Bevollmächtigten, seine bereitsgegen die erste österreichische Auffassung dieser Angelegenheit ein-gelegte Verwahrung nochmals ausdrücklich zu wiederholen.
In dem 6. Artikel ergeht sich die Denkschrift in ausführ-lichster Weise über die Nothwendigkeit, welche der Besitz von Glatzfür die Sicherheit Schlesiens habe, und provocirt dabeiauf das Urtheil des Feld marsch al l s Dann, daß Glatzfür Preußen ein defensiver, für Oesterreich dagegen ein offensiverPlatz sei. Aus diesen Gründen besteht der König auf's be-stimmteste auf die Rückgabe der Grafschaft und fügt die neueForderung hinzu, daß Stadt und Festung Glatz in dem Zustande,in welchem sie sich befinden, und mit der Artillerie, die bei derEroberung dort vorgefunden, ansgcliefert werden müssen. Collenbachbegnügte sich mit der Bemerkung, er müsse die Befehle seinesHofes erwarten.
Ebenso passiv verhielt er sich bei dem 7. Punkt, der jedesArrangement über die Succesfion in den MarkgrafenthümernAnspach und Bayreuth entschieden znrückweist. Dagegen geriet!)er ganz unerwartet in große Hitze, als der 8. Artikel die Grund-züge eines neuen Handelsvertrags darlegte und über die gegen-seitige Ein- und Ausfuhr Schlesiens und der österreichischen
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