Schriftenwechsel zwischen Preußen und Oesterreich.
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4. Die Zurückbehaltung der Grafschaft Glatz wird festgehalten,dagegen aber als eine Entschädigung der noch unterösterreichischer Herrschaft befindliche Th eil desF ü rstent h nins Neiße a n geboten.
5. Der 7. Artikel mit den Präpositionen über die Erbfolgein den Markgrafenthümern wird in sehr schöne Redensarten ein-gekleidct, zwischen deren Zeilen man liest, daß diesem Punktekeine weitere Folge gegeben werden dürfte.
6. Sehr bestimmt wird jede Anerkennung eines Ltntus yuoin den Handelssachen abgewiesen, dagegen Bereitwilligkeit zurspäter» Abschließung eines Handelsvertrags erklärt.
7. Für die Bewilligung der preußischen Churstimme hin-sichtlich der Wahl des Erzherzogs Joseph und des dcrcinstigenGemahls der modenesischcn Erbtochter wird der Dank ausgesprochen.
8. Den im 11. Artikel enthaltenen Antrag in Bezug auf dieElbschifffahrt läßt man fallen.
9. Die Zugrundelegung des Breslauer und Dresdner Friedenswird angenommen, und ebenso der gegenseitige Verzicht auf dieRückstände der Contribntionen. Die Anfrechthaltnng der katho-lischen Religion in Schlesien wird auffallend kurz berührt. DieAnerkennung der schlesischen Schulden, die Bestimmung des Zeit-punkts für das Anfhören der Feindseligkeiten, die Auswechselungder Gefangenen und der in den eigenen Dienst getretenen fremdenUnterthanen, bilden, nebst einer Ausdehnung der Garantie aufUngarn, den Schluß des Uemoirs.
Nachdem Collenbach diese Denkschrift vorgelescn, fügte ernoch mündlich hinzu, daß allerdings wahrscheinlich die Einkünfteaus der Grafschaft Glatz bedeutender sein würden als diejenigenaus dem als Tanschobject'dargcbvtenen Theile des FürstenthumsNeiße; diesen 11 eberschuß aber erbiete man sich durchUebernahme einer perhältnißmäßigen Quote derschlesischen Schulden anszugleiche nl