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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schristenwcchsel zwischen Preußen und Oesterreich.

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Es kam endlich ein Vergleich dahin zu Stande, daß manpreußischer Seils den ersten Satz annahm, dabei aber ausdrücklicherklärte, daß diese Bestimmung ans den Vcrräther Warkotsch keineAnwendung findet; den zweiten Satz von „un slinsun 8srwrstnkäi" bis „ostts äsrnisrs Zmsrrs ou 1s8 prsssäsnts^ ließCollenbach fallen, und der dritte Satz mit der Bestimmung derAnszugsfreiheit ward ans die Grafschaft Glatz beschränkt und ineinen besondern Artikel (Art. 10 des Friedensvertrags) verwiesen.

Am 17. Januar überreichte Collenbach die österreichischeReplik 2) ans die preußische Entgegnung. Es ist hiebei zu be-merken :

1. daß im 1. Artikel ein Anlauf genommen wird, als hängeder Frieden von denjenigen Bedingungen ab, welche Sachsen vomKönige von Preußen erlangen könne; die lebhaften Verhandlungen,die während der letzten Wochen zwischen Dresden und Wien statt-gefunden, und die ziemlich unverblümten Beschwerden, welche manvon Seiten des sächsischen Hofes erhoben hatte, mögen diesenEinfluß ausgeübt haben.

2. Der 2., 3. und 4. Artikel werden mit einer nichtssagendenPhrase beseitigt.

3. Der 5. Artikel über den sulzbachischen Succesfionsvcrtragwird nur schwach betont, jedoch unter das Hanptprincip gestelltund so gewissermaßen als sich von selbst verstehend charakterisirt.

0 Bericht von Hertzberg vom 11. Februar 1763.2) Beilage X.