Druckschrift 
Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
Seite
73
Einzelbild herunterladen
 

Schviftenwechsel zwischen Preußen und Oesterreich.

73

einschließen, und sich dabey Vorbehalten, nachher» alle in einerbesondern iLots zu nennen, welche eben die Krafft haben sollte,als wenn sic von Wort zu Wort dem Drnetnt cinvcrleibet wäre.Zn diesem Ende folgt auch die Vollmacht zu dem Dslinitik-Dinottithicbcy"

Preußischcrseits war hiegegen natürlich nicht das geringste Be-denken vorhanden, und so ward denn diese Haupt- und Staatsactionglücklich zu Ende gebracht, nicht ohne wesentlich dazu beigetragenzu haben, daß der Vertrag erst am 15. Februar unterzeichnetwerden konnte, während er dem sonstigen Verlaufe der Verhand-lungen nach schon am 8. oder 11. hätte abgeschlossen werdenkönnen.

Ein zweiter Nebenpunkt, dem von Seiten des österreichischenUnterhändlers ganz unerwartet die Wichtigkeit einer Lebensfragebeigelegt wurde, trat an den Tag bei der Mitthcilnng eines vonErsterem entworfenen Prvjects hinsichtlich der dem Vertrage vor-auszuschickenden Einleitung, bei welcher Veranlassung auch dieOriginale der Vollmachten ansgewechsclt werden sollten. Schon beider Hinausgabe der Abschriften, welche in der ersten Conferenz statt-gesunden, hatte Hertzberg Anstoß daran genommen, daß darin der Titel:Lupöi'ioris et Inkerioris Lilesins Onx gebraucht worden; jetzt kamin der Sitzung vom 11. Januar noch dazu, daß man österreichischer-seits für den Vertrag selbst das Alternat nicht zugestehcn wollte,sondern den beständigen Vorrang in beiden Exemplaren des zuerrichtenden Tractats verlangte. Es kam darüber zu einem ziemlichernsthaften Wortwechsel zwischen den beiden Gesandten 2); Collen-bach erklärte, daß er befehligt sei, auf beiden Punkten unabänder-lich zu bestehen. Hertzberg glaubte bei seiner Weigerung beharrenzu müssen, erklärte jedoch, daß er die Antecedentien des Dresdner

>) Bericht von Hertzberg vom 13. Februar 1763.2 ) Bericht von Fritsch vom 11. Januar 1763.