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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schriftcnwechjcl zwischen Preußen und Oesterreich.

einem kaiserlichen Minister „von gleichem Caliber" die wörtlichumgeschriebenen Präliminarien in einen Definitiv-Tractat ver-wandeln und so die Sache z» baldigem „standhaften" Ende brin-gen könne. Daß Fritsch von seinem Hofe zur Schließung einesDcfinitiv-Tractats ermächtigt worden, war dem Könige sehr an-genehm, gleichwie auch sein Gesandter in ähnlicher Weise bevoll-mächtigt seiest

Das Vvrgeschlagcne Auskunftsmittel war jedoch schließlichnicht nöthig. Hertzberg hatte bei mehrfachen Gelegenheiten denAntrag auf Abschließung eines Tractats wiederholt, und nament-lich in einem Schreiben an Collenbach vom 5. Februar diesem dieWünsche seines Königs nochmals ausführlich dargclegt und dabeiden Vorschlag gemacht, daß für den Fall eines über den ll. Februarhinaus verspäteten Eintreffens der dcsfallsigen Wiener Ent-schließungen man dennoch die Acte unterzeichnen tonne, indem nuralle Stellen, wo der Ausdruck „Präliminarien" oder „Friedens-vertrag" Vorkommen müsse, in dlnnoo gelassen werden dürften.Collcnbach hatte dem entsprechend berichtet und erhielt am13. Februar eine Antwort, aus welcher zu entnehmen, daß manin Wien den Präliminarien den Vorzug gegeben hatte, um keinenVerstoß gegen die Rangordnung derjenigen Alliirten und Souve-räne zu begehen, welche in einem besvndern Artikel als garantirendeMächte ausgeführt werden sollten. Die betreffende Stelle lautet:„Man will sich keine Oeoision über den Ifang der Souveräneanmaßen, und wenn mau so viele blxeraplnrien ausfcrtigen wollte,als ^.lteruntien zu beobachten wären, so würde es zu weitläuftigfallen; Jedoch ist kein Bedenken, den Oötinitik-Vrnotnt sogleichzu schließen, wenn man Sich Königlich Preußischer Seits gefallenlaßen will, den iVitieul (20 des Friedensvcrtrags) so zu faßen,daß beyde Theile nur überhaupt ihre .VIIiietc in dem Vrnetnt

>) Bericht von Fritsch vom 2. Februar 1763.