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Schriftenwechsel zwischen Preußen und Oesterreich.
gelegenhcit könne jedoch ihrer Natur nach nickt in einem Friedens-Verträge, sondern nur in einem Handelsverträge Aufnahme finden.
nä 12. Man sei damit einverstanden, daß sowohl die Prä-liminarien wie die Verträge von Breslau und Dresden dem neuenFriedensinstrument zu Grunde gelegt werden müßten. Der Zeit-punkt der Räumung und der Einstellung der Feindseligkeiten werdekeine Schwierigkeiten Hervorrufen; und obgleich der König diegrößere Zahl Kriegsgefangener habe, sei er doch einverstanden mitder allgemeinen und unentgeltlichen Nustausckung der Gefangenenund Geißeln, wie solche in diesem Artikel vorgeschlagen sei.
Da viele Unterthanen Sr. Majestät in der Nothwcndigkeitsich befunden, Dienste bei den k. k. Truppen zu nebmen, so schlageman vor, dieselben gegen solche österreichische Unterthanen anszn-tanschen, welche dermalen in der preußischen Armee dienen.
Auf die rückständigen Kontributionen leiste man Verzicht.
Man werde sich ohne Schwierigkeit zur Aufrechthaltung derkatholischen Religion in Schlesien verpflichten, wobei jedoch alleSouveränetätsrechte Vorbehalten bleiben, und man sei bereit, allein den frühem Verträgen übernommenen Verpflichtungen hinsicht-lich der Abtragung aller auf diesem Staate hastenden Schuldenzu erneuern.
In Betreff der Garantien glaube man nicht, daß es Gebrauchsei, selbige in Friedensverträgen zu stipuliren; zu dem Ende wür-den Allianzverträge geschlossen. Doch sei der König bereit zurErneuerung derjenigen Garantien, welche im Dresdner Vertrageausgemacht worden seien; alles klebrige möge einem Allianz-vertrage Vorbehalten bleiben, wenn die hohen contrahirendenParteien es für nothwendig halten sollten, einen solchen abzu-schließen.
Der Inhalt dieser Antwort konnte den österreichischen Bevoll-mächtigten nicht überraschen, denn er stimmte in allen wesentlichenPunkten mit den Erklärungen überein, welche der preußische Ge-