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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
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Schriftenwechsel zwischen.Preußen und Oesterreich.

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doch nicht der Succession berauben. Diese wichtigen Bedenkensetzen den König in die Unmöglichkeit, sich mit dem vorgelcgtenPlane einverstanden zu erklären; er hoffe, daß man ihn dieserWeigerung wegen keiner Vergrößerungspläne zeihen werde; dieseseien ihm völlig fremd; er wolle nur seinen Nachfolgern in Betrefflegitimer Successionen die freie Hand wahren und Ihre Majestätdie Kaiserin-Königin in keiner Weise hindern, in ihrem könig-lichen Hause alle diejenigen Maßregeln zu treffen, welche ihr be-lieben mochten.

nä 8. Hinsichtlich der schlesischen Handelsverhältnisse könneder König nicht auf das Recht verzichten, welches er durch dieVerträge von Breslau und Dresden erworben; er wolle sich jedochkeine Vortheile auf Kosten der österreichischen Staaten verschaffenund sei durchaus nicht abgeneigt, zu einem für beide Staatenvortheilhaftcn Handelsverträge die Hand zu bieten. Alles, was erverlange, sei, daß man jetzt sogleich, in den Friedenspräliminarien,über einige allgemeine Grundsätze sich verständige, welche einemkünftigen Vertrage zur Basis dienen könnten, und er erbiete sich,das Project zu einem solchen Artikel vorzulegen.

nä 9. In der Hoffnung, daß es zum Frieden komme, werdeder König sehr gern seine Stimme bei der künftigen Wahleines römischen Königs oder eines Kaisers dem Erzherzog Josephgeben.

nck 10. Unter derselben Voraussetzung verspreche der Königseine Stimme demjenigen der jüngcrn Erzherzöge, dem dereinstdurch Verheirathung mit der Prinzessin von Modena die Anwart-schaft ans die Nachfolge in den modcnesischeu Staaten zufalle, —in der Hoffnung, daß eine Gefälligkeit mit einer andern vergoltenwerde.

nck 11. Die vorgeschlagene Uebereinknnft wegen freier Elb-schifffahrt könne nur unter Berücksichtigung des Stapelrcchts derStadt Magdeburg in Ausführung gebracht werden. Diese An-