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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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64 Schnftcnwcchsel zwischen Preußen und Oesterreich.

entschließen dürste, das Stapelrecht der. Stadt Magdeburg zuschädigen.

Auch den Artikel 12, welcher wesentlich die unentgeltlicheAuslieferung der gegenseitigen Gefangenen beantragt, glaubte derpreußische Bevollmächtigte lediglich den höchsten Entschließungendes Königs unterbreiten zu sollen, ohne sich irgend eine Bemer-kung darüber zu erlauben. Ein gleiches Verfahren beobachtete erhinsichtlich der übrigen Anträge, sowohl in Betreff der Prälimi-narien und Friedensschlüsse von Breslau und Dresden, welche denjetzigen Verhandlungen zum Grunde gelegt werden sollten, alsauch namentlich über den Punkt der katholischen Religivnsverhält-nisse in Schlesien, auf den der österreichische Gesandte einen ganzbesvndcrn Nachdruck legte.

Hertzberg ward gleich nach Einsendung deö lblleois am1. Januar 1763 zum König nach Leipzig berufen und wohnteden Berathungen bei, in denen die Antwort festgestellt wurde.Mit derselben st kehrte er am 4. Januar nach Hubcrtsburg zurückund überreichte sie seinem österreichischen Kollegen in der Sitzungdes folgenden Tags.

Der Eingang erklärt sich durchaus einverstanden mit demvom Wiener Hofe aufgestellten Princip:daß keine der beidenParteien durch den Frieden einen reellen Verlust erleiden solle", und fügt als eine natürlich daraus hervorgehcnde Konsequenzhinzu:daß die vollständige Rückgabe aller Länder, welche beideMächte vor dem AuSbrnch des jetzigen Krieges besessen, demFrieden zum Grunde und Ausgangspunkt dienen müsse." DiesesPrincip sei jedoch nur in einigen der vorgelegten FriedenS-bedingnngen beobachtet worden.

1. Man sei damit einverstanden, daß der Frieden zu-gleich mit dem churfürstlich sächsischen Hofe in billiger und passender

l) Beilage I.