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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schnftenwcchsel zwischen Preußen und Oesterreich.

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daß dies doch nur ein erster Entwurf sei, über den sich weiterunterhandeln lasse, stand er zuletzt von seiner Weigerung ab.

Der Inhalt des Artikels 7 veranlaßtc die Bemerkung Hertz-bergs, daß die Erbfolge in den brandenburgischen FürstenthümernAnspach und Bayreuth ein dem Wiener Hofe fernliegendcr, durch-aus fremder Gegenstand sei; der König werde unmöglich zugebenkönnen, daß man sich in die Angelegenheiten seines Hauses mische,und nberdem liege gar keine Gleichheit der Verhältnisse in demAnerbieten, eine Seeundvgenitnr des österreichischen HanseS inToScana zu errichten. Cvllcnbach bestand jedoch ans diesem Artikelviel hartnäckiger, als man hätte erwarten können.

Ein noch viel größeres Gewicht legte der österreichische Be-vollmächtigte auf den Artikel 8, in welchem auf Abschließnng einesneuen Handelsvertrags gedrungen wurde, bis zu welchem Zeitpunktjeder Staat Einrichtungen treffen könne, wie es ihm gut dünke.Hertzberg hielt ihm die desfallsigen Bestimmungen des Artikels 8des Berliner Friedens vom Jahre 1742 und des Artikels 6 desDresdner Friedens vom Jahre 1745 entgegen"); worauf Collcn-bach behauptete, diese Dispositionen seien durch den Krieg auf-gehoben worden; seine Regierung könne die fraglichen Artikelunter keiner Bedingung erneuern, oder diejenige Auslegung der-selben anerkennen, welche ihnen von preußischer Seite gegebenwerden wollte; dadurch würde man den ganzen Handel der öster-reichischen Provinzen dem preußischen Interesse preisgeben.

Die Artikel 9 und 10, die dereinstige Wahl des ErzherzogsJoseph zum römischen König und die Verheirathung eines jüngernErzherzogs mit der modenesischen Erbtochter betreffend, nahmHertzberg nck rsksröiiclnw, bemerkte jedoch znm Artikel 11, daßUnterhandlungen über eine freie Elbschifffahrt den Friedensschlußwesentlich verzögern werden, und daß der König sich schwerlich

4 Beilage II.