Druckschrift 
Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
Seite
62
Einzelbild herunterladen
 

62

Schriftlnwcchsel zwischen Preußen und Oesterreich.

wohl keinen andern Zweck verfolgte, als nnr den, sich den genann-ten Neichsständen gegenüber von dem Vorwurfe zu befreien, alshabe man ihr Interesse nicht in Obacht genommen, und danebenmöglicherweise das Mißvergnügen Rußlands wegen des nah-verwandten Hauses Anhalt-Zerbst gegen den König von Preußenzu erregen.

Den vierten Artikel, eine allgemeine Amnestie betreffend,nahm Hertzberg einfach nä rsksrenckuw, während er den im fünf-ten Artikel zur Sprache gebrachten Snccessivnsvertrag des Sulz-bachischen Hauses in Jülich und Berg als einen Gegenstand be-zeichnte, welcher den vorliegenden Verhandlungen gänzlich fremdsei und.übcrdem mit der Garantie Schlesiens durch Frankreich imengsten Zusammenhänge stehe.

Nachdem der sechste Artikel vorgelesen war, in welchem Oester-reich den Besitz der Grafschaft Glatz gegen eine Geldentschädigungin Allspruch nimmt, remvnstrirte Hertzberg mit großer Lebhaftigkeit:das sei ein Artikel, ans dessen Ausführung der Wiener Hof nichthoffen dürfe; nie werde sein König sich zu einer Abtretung oderZerstückelung seiner Länder berbeilassen; der Krieg sei nicht solange und nicht so unglücklich geführt worden, um einen solchenSchluß zu finden; wenn man das im Eingang des kreois auf-gestellte Princip hier zur Anwendung bringen wolle, so sei dasein vollständig illusorisches Verfahren; der König befinde sich Weber-in der Laune noch in der Nothwendigkeit, Provinzen zu verkaufen;der Besitz der Grafschaft Glatz sei ihm wichtiger für die Sicherungder Grenzen als dem Wiener Hofe, und das Anerbieten, auf denschlesischen Titel verzichten zu wollen, sei ohne allen reellen Nutzen.Hcrtzberg schloß mit der Behauptung, daß er den ganzen Entwurf,wegen dieses Glatzcr Artikels, seinem Könige gar nicht vorlegenkönne, da er aufs genaueste davon unterrichtet sei, daß ein solchesVerlangen dessen Würde und Anschauungsweise empfindlich ver-letzen werde. Ans die wiederholten Entgegnungen Collenbachs,